Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Schnell erklärt – Eigentumsverteilung WEG

Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum? Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus erwerben, werden Sie automatisch Miteigentümer an der Gesamtimmobilie. Dieses Miteigentum beinhaltet das Sonder- und das Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum beschreibt das Eigentum an der eigenen Wohnung, das Gemeinschaftseigentum das Recht an Teilen der Immobilie, die zur gemeinschaftlichen Nutzung zur verfügung stehen. Doch was ist der genaue Unterschied? Erfahren Sie die Antwort in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Eigentumsverteilung WEG: Häufige Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Das Sondereigentum im allgemeinen ist das Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Unter das Sondereigentum einer Immobilie fallen Ihre eigene Wohnung, plus die Räume, die nicht zu wohn-, sondern zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Dieses Sondereigentum wiederum unterteilt sich in Wohnungseigentum und Teileigentum.

Unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum versteht man Eigentum, das nicht im Sondereigentum steht. Dazu zählen das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes., die im gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer stehen.

Was zählt zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum?

Man muss unterscheiden, was unter das Sondereigentum fällt und was schon zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die explizite Aufteilung des Eigentums in einer Eigentümergemeinschaft wird in der Teilungserklärung festgelegt. Vorab haben wir hier eine Liste für Sie.

Sondereigentum:

  • alle Räume der Wohnung
  • Bodenbeläge
  • nicht tragende Wände
  • Sanitäranlagen
  • Wohnungstüren von Innen
  • Garagenstellplatz
  • Lagerräume, Dachboden, Keller
  • Türen der Wohnung
  • Balkon von Innen
  • Garten

Gemeinschaftseigentum:

  • Dach
  • Decken und Böden
  • Fassade
  • Wohnungstüren von außen
  • Flure
  • Treppenhaus
  • Fahrstuhl
  • Fenster
  • Garten

Abgrenzung beider Eigentumsarten

In einer Eigentümergemeinschaft ist es besonders wichtig, das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Denn nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell gibt es hier gewaltige Unterschiede. Das Sondereigentum wird finanziell vom Eigentümer selbst verwaltet, während die Kosten für das Gemeinschaftseigentum in der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden.

Wenn am Gemeinschaftseigentum eine Reparatur vorgenommen werden muss, darf diese nicht von einem Eigentümer im Alleingang vorgenommen werden. Denn alle Veränderungen am Gemeinschaftseigentum müssen in der Eigentümerversammlung verabschiedet werden.

  • rechtliche Unterschiede
  • finanzielle Unterschiede
  • Kosten Gemeinschaftseigentum aufgeteilt
  • Kosten Sondereigentum übernimmt Eigentümer

Eigentumsverteilung WEG

Sie wollen Ihre erste Eigentumswohnung kaufen und stehen nun vor der Frage, welches Eigentum Ihnen zusteht? In einem Mehrparteienhaus gibt es, was die Eigentumsverteilung angeht, viel zu beachten. Neben dem Sondereigentum, haben Sie gleichzeitig das Recht auf Ihren Anteil des Gemeinschaftseigentums. Doch was ist der Unterschied? Und was bedeuten die Begriffe Teileigentum und Wohnungseigentum? Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Aufteilung der Eigentumsanteile genauestens beachten, die in der Teilungserklärung niedergeschrieben sind. In diesem Artikel finden Sie alles zu den Eigentumsanteilen in einer Eigentümergemeinschaft.