Vollmachtsurkunde (Wiki, Definition): Vertretungsmacht, Erklärung
Vollmachtsurkunde - Die Vollmachtsurkunde ist ein Nachweis für eine Vertretung. Die erteilte Vertretungsmacht ist auch ohne Vollmachtsurkunde wirksam. Diese wird durch die Erklärung vom Vollmachtgeber gegenüber dem zu Bevollmächtigen erteilt.
Schauen Sie sich ebenfalls die Definitionen zu Belastungsvollmacht , Teilungserklärung und Vertrag an.
Vollmachtsurkunde im Überblick
- Nachweis der Vertretungsmacht
- Erklärung vom Vollmachtgeber
- Bevollmächtigter erhält Vertretungsmacht
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