Vollmacht (Wiki, Definition)

Vollmacht- Unter dem Begriff versteht man einer Erklärung, die erteilt wird, um einer anderen Person das Recht gibt, in seinem Namen zu handeln. Diese Person nennt man dann Bevollmächtigter. Der Bevollmächtigte kann dann in Ihrem Namen Aufgaben erledigen oder Sie zu vertreten. Eine Vollmacht kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Außerdem gibt es verschiedene Arten von Vollmachten. Die häufigsten Arten von Vollmachten sind Generalvollmachten, Bankvollmachten und Vorsorgevollmachten.

Bei der Generalvollmacht hat der Bevollmächtigte, die Berechtigung den Vollmachtnehmer in fast allen Bereichen zu vertreten. Außerdem gibt es noch die Bankvollmacht. Mit einer Bankvollmacht hat der Bevollmächtigte Zugriff auf alle Bankkonten und Schließfächer. Mit der Vorsorgevollmacht wird erteilt, wenn der Vollmachtgeber befürchtet, dass er später einmal geschäftsunfähig wird. Mit der Vorsorgevollmacht werden Geschäften und Erklärungen vollzogen.

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Vollmacht im Überblick

  • Erklärung, die erteilt wird, um einer anderen Person das Recht gibt, in seinem Namen zu handeln
  • Der Bevollmächtigte kann dann in Ihrem Namen Aufgaben erledigen oder Sie zu vertreten
  • Vollmacht kann schriftlich als auch mündlich erteilt werden
  • Die häufigsten Arten von Vollmachten sind Generalvollmachten, Bankvollmachten und Vorsorgevollmachten

 

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