Rechtspfleger (Wiki, Definition): Verbeamteter Fachjurist, Rechtspflege & Justizverwaltung

Rechtspfleger – Als tätige Rechtspfleger werden in Deutschland verbeamtete Fachjuristen verstanden, die eigenverantwortliche Entscheidungen in Rechtsfragen treffen können. Sie gelten als selbstständiges juristisches Organ und übernehmen Aufgaben in den Bereichen der Rechtspflege und Justizverwaltung. Anzutreffen sind Rechtspfleger in Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen. Die Ausbildung zu einem Rechtspfleger erfolgt durch ein mindestens drei Jahre andauerndes Studium an einer Hochschule.

Zu den Aufgaben eines Rechtspflegers zählen:

  • Entscheidungen in Grundbuchsachen
  • Eintragungen in Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister
  • betreuungsrechtliche Genehmigungen für Familien
  • Erteilung von Erbschein, Testamentseröffnung und Nachlasssicherung
  • Kostenfestsetzung bei Familien- und Zivilstrafen
  • Aufnehmen von mündlichen Beschwerden
  • Durchführung von Zwangsversteigerungen
  • Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen
  • Bearbeiten von Insolvenzsachen

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Rechtsform, Notar und Notarbestätigung.

Rechtspfleger zusammengefasst

Hier Rechtspfleger in Kürze erklärt:

  • verbeamteter Fachjurist
  • treffen eigenverantwortliche und selbstständige rechtliche Entscheidungen
  • Aufgaben in Bereichen der Rechtspflege und Justizverwaltung
  • Ausbildung durch dreijähriges Studium an einer Hochschule

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