Ombudsmann bzw. Ombudsfrau (Wiki, Definition): Schiedsrichter zwischen Kreditnehmer & Bank

Ombudsmann – Als Ombudsmann bzw. Ombudsfrau oder Ombudsperson bezeichnet man eine Person, die die Rolle des unparteiischen Schiedsrichter bei Auseinandersetzungen zwischen Kreditinstituten und Kreditnehmer einnehmen. Fühlen Sie sich ungerecht von der Bank behandelt, so können Sie einen Ombusmann oder auch einen Ombudsrat aufsuchen und eine Beschwerde einreichen. Ein Ombusrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, dass Ihre Streitsituation mit der Bank prüft.

Auch wendet sich der Ombusmann an die Bank und entscheidet, wer Recht hat. Allerdings ist der Ombudsmann nicht die letzte Instanz, welche Sie aufsuchen können. Sie können grundsätzlich immer zu einem Gericht gehen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Ombuds-Mann nicht bezahlen müssen.

Hier können Sie die Definitionen zu den Begriffen Bank, Darlehen und Realkredit nachschlagen.

Alles wichtige, dass Sie zu den Themen Finanzierung, Darlehen und Immobilieninvestment wissen sollten, gibt es in unserem Ratgeber:

Ombudsmann im Überblick

Der Begriff Ombudsmann schnell erklärt:

  • unparteiischer Dritter
  • prüft Beschwerden von Kreditnehmern
  • löst Rechtsfragen bei Streit zwischen Kreditnehmer und Bank

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