Mietverwaltung Definition: Betreuung vermieteter Immobilien
Mietverwaltung – Bei der Mietverwaltung handelt es sich um die Verwaltung eines Mietobjektes in Vertretung für den Eigentümer. Hier werden zum Beispiel vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien rundum betreut. Die Gesetzliche Grundlage hierfür stellt das Bürgerliche Gesetzbuch, in welchem das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert ist.
Dabei agiert er auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene. Die genauen Aufgaben hängen vom Verwaltungsobjekt ab und sind dem Verwaltervertrag zwischen Eigentümer und Mietverwaltung zu entnehmen.
Hier einige Beispiel für die kaufmännische Verwaltung:
- Mietersuche
- Abwicklung der Mietverträge
- Überwachung der Mieteingänge
- Abmahnung fälliger Mieten
- Begleichung der Zahlungsverpflichtungen des Mietobjekts
- Buchführung
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Die technische Verwaltung im Überblick:
- regelmäßige Begehung des Mietobjekts
- Prüfung des Zustands der Wohnungen
- Wohnungsabnahme bei Auszug des Mieters
- Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Veranlassung und Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen
Und das umfasst die juristische Verwaltung des Mietobjekts:
- Beratung zu Rechtsprechung und Gesetzgebung
- Mandatierung geeigneter Fachanwälte
- Vertretung des Eigentümers als juristische Person gegenüber Dritten
Spezielle Formen der Mietverwaltung sind die Sondereigentumsverwaltung und Gewerbemietverwaltung.
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Mietverwaltung im Überblick
Hier die Mietverwaltung nochmals zusammengefasst:
- verantwortlich für die Verwaltung von Mietobjekten
- übernimmt die im BGB verankerten Pflichten des Vermieters
- Spezielle Formen: Sondereigentumsverwaltung & Gewerbemietverwaltung
- agiert auf kaufmännischer, technischer und juristischer Ebene