Löschungsbewilligung (Wiki, Definition): Bewilligung zur Löschung des Grundpfandrechts
Löschungsbewilligung (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers, mit der er, nach der Rückzahlung des Darlehens von Seiten des Schuldners oder seitens des Schuldners, die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch bewilligt. Der Eigentümer der Immobilie kann die Löschungsbewilligung entweder vom Gläubiger selbst einholen oder hierfür einen Notar beauftragen.
Die Löschungsbewilligung ist zwingend notwendig, da der Notar erst nach der Erteilung der Löschungsbewilligung die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt einleiten kann.
Lesen Sie hier mehr zu Grundschuld, Hypothek und Kredit.
Löschungsbewilligung: Schnell erklärt
Entdecken Sie hier noch mehr Folgen in unserem Immobilien Podcast.
Löschungsbewilligung kurz zusammengefasst
Der Begriff Löschungsbewilligung in Kürze:
- die Erklärung des Gläubigers (Bsp. Bank), dass die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann
- wird nach Rückzahlung des Darlehens von Seiten des Gläubigers erteilt
- notwendig um die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt einzuleiten
- kann über den Notar eingeholt werden oder beim Gläubiger selbst
Immobilien Wiki & Lexikon
Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:Was ist eine Löschungsbewilligung?
Eine Löschungsbewilligung (auch „Löschungsquittung“) ist die schriftliche Erklärung eines Gläubigers (i.d.R. einer Bank), dass eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld oder Hypothek gelöscht werden darf. Ohne diese Erklärung kann das Grundbuchamt die Belastung in Abteilung III nicht entfernen — egal ob das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
Ablauf: Grundschuld löschen Schritt für Schritt
| Schritt | Wer handelt | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1. Darlehen vollständig tilgen | Eigentümer | — | — |
| 2. Löschungsbewilligung von Bank anfordern | Eigentümer → Bank | 50–200 EUR (Bankgebühr) | 2–6 Wochen |
| 3. Notar prüft Dokument (optional) | Notar | ca. 30–100 EUR | 1–2 Wochen |
| 4. Antrag beim Grundbuchamt | Eigentümer oder Notar | Grundbuchgebühr (s.u.) | 2–8 Wochen |
| 5. Löschung eingetragen (Abteilung III) | Grundbuchamt | — | — |
Kosten der Grundschuld-Löschung (Grundbuchgebühr)
Die Gebühr richtet sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und hängt vom Grundschuldwert ab:
| Grundschuldwert | Grundbuchgebühr | Bankgebühr | Gesamt ca. |
|---|---|---|---|
| 100.000 EUR | ca. 100 EUR | 50–150 EUR | 150–250 EUR |
| 200.000 EUR | ca. 165 EUR | 50–200 EUR | 215–365 EUR |
| 400.000 EUR | ca. 265 EUR | 100–200 EUR | 365–465 EUR |
| 800.000 EUR | ca. 430 EUR | 100–250 EUR | 530–680 EUR |
Muss ich die Grundschuld löschen?
Nein — es gibt keine Pflicht zur Löschung. Viele Eigentümer lassen die Grundschuld stehen, weil sie später als Sicherheit für eine neue Finanzierung genutzt werden kann (Abtretung statt Neubestellung). Das spart Kosten. Beim Verkauf hingegen ist Löschung oder Übernahme durch den Käufer Vertragsbestandteil.
Abtretung statt Löschung — wann sinnvoll?
- Sie planen eine Anschlussfinanzierung oder neuen Kredit bei einer anderen Bank
- Kostenvorteil: Abtretungskosten (ca. 50–150 EUR) günstiger als Löschen + Neueintragen
- Voraussetzung: Die neue Bank akzeptiert die Abtretung (tun die meisten)

Neue Tipps und Tricks? Jetzt kostenlos eintragen:


Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!