Löschungsbewilligung (Wiki, Definition): Bewilligung zur Löschung des Grundpfandrechts

Löschungsbewilligung (Bedeutung) Immobilien Wiki – Die Löschungsbewilligung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers, mit der er, nach der Rückzahlung des Darlehens von Seiten des Schuldners oder seitens des Schuldners, die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch bewilligt. Der Eigentümer der Immobilie kann die Löschungsbewilligung entweder vom Gläubiger selbst einholen oder hierfür einen Notar beauftragen.

Die Löschungsbewilligung ist zwingend notwendig, da der Notar erst nach der Erteilung der Löschungsbewilligung die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt einleiten kann.

Lesen Sie hier mehr zu Grundschuld, Hypothek und Kredit.

Löschungsbewilligung: Schnell erklärt

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Löschungsbewilligung kurz zusammengefasst

Der Begriff Löschungsbewilligung in Kürze:

  • die Erklärung des Gläubigers (Bsp. Bank), dass die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden kann
  • wird nach Rückzahlung des Darlehens von Seiten des Gläubigers erteilt
  • notwendig um die Grundschuldlöschung beim Grundbuchamt einzuleiten
  • kann über den Notar eingeholt werden oder beim Gläubiger selbst

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Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung (auch „Löschungsquittung“) ist die schriftliche Erklärung eines Gläubigers (i.d.R. einer Bank), dass eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld oder Hypothek gelöscht werden darf. Ohne diese Erklärung kann das Grundbuchamt die Belastung in Abteilung III nicht entfernen — egal ob das Darlehen vollständig abbezahlt ist.

Ablauf: Grundschuld löschen Schritt für Schritt

Schritt Wer handelt Kosten Dauer
1. Darlehen vollständig tilgen Eigentümer
2. Löschungsbewilligung von Bank anfordern Eigentümer → Bank 50–200 EUR (Bankgebühr) 2–6 Wochen
3. Notar prüft Dokument (optional) Notar ca. 30–100 EUR 1–2 Wochen
4. Antrag beim Grundbuchamt Eigentümer oder Notar Grundbuchgebühr (s.u.) 2–8 Wochen
5. Löschung eingetragen (Abteilung III) Grundbuchamt

Kosten der Grundschuld-Löschung (Grundbuchgebühr)

Die Gebühr richtet sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und hängt vom Grundschuldwert ab:

Grundschuldwert Grundbuchgebühr Bankgebühr Gesamt ca.
100.000 EUR ca. 100 EUR 50–150 EUR 150–250 EUR
200.000 EUR ca. 165 EUR 50–200 EUR 215–365 EUR
400.000 EUR ca. 265 EUR 100–200 EUR 365–465 EUR
800.000 EUR ca. 430 EUR 100–250 EUR 530–680 EUR

Muss ich die Grundschuld löschen?

Nein — es gibt keine Pflicht zur Löschung. Viele Eigentümer lassen die Grundschuld stehen, weil sie später als Sicherheit für eine neue Finanzierung genutzt werden kann (Abtretung statt Neubestellung). Das spart Kosten. Beim Verkauf hingegen ist Löschung oder Übernahme durch den Käufer Vertragsbestandteil.

Abtretung statt Löschung — wann sinnvoll?

  • Sie planen eine Anschlussfinanzierung oder neuen Kredit bei einer anderen Bank
  • Kostenvorteil: Abtretungskosten (ca. 50–150 EUR) günstiger als Löschen + Neueintragen
  • Voraussetzung: Die neue Bank akzeptiert die Abtretung (tun die meisten)

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