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Immobilenfinanzierung Privatimmobilie vs. GmbH Immobilie: Unterschiede

Immobilienfinanzierung Privatimmobilie vs. GmbH Immobilie - Sie überlegen die nächste Immobilie als GmbH zu finanzieren und fragen sich: Was ist genau der Unterschied zur Finanzierung einer privaten Wohnimmobilie oder eines Hauses? Welche Möglichkeiten gibt es? Wir beantworten Ihre Frage zum Thema Gewerbeimmobilie finanzieren. Hier geht es zurück zu unserem Ratgeber: Finanzierung.

Privatimmobilie vs. GmbH Immobilie

blankDer Hauptunterschied zwischen der Finanzierung einer Gewerbeimmobilie und einer Privatimmobilie liegt in den verschiedenen Zwecken und Kriterien, die bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden. Hier sind einige wichtige Unterschiede:

Verwendungszweck der Immobilie

Eine Gewerbeimmobilie wird für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke genutzt, während eine Privatimmobilie normalerweise als Wohnsitz oder Kapitalanlage dient. Daher unterscheiden sich die Kreditkonditionen je Finanzierungsart.

Verschiedene Kreditgeber

Bei der Finanzierung von Gewerbeimmobilien sind die Kreditgeber oft spezialisierte gewerbliche Banken, Kreditgenossenschaften oder andere Finanzinstitutionen, die auf Geschäftskredite spezialisiert sind. Bei Privatimmobilienfinanzierungen können sowohl spezialisierte Hypothekenbanken als auch reguläre Banken und Kreditgenossenschaften als Kreditgeber auftreten.

Kreditprüfung im Vergleich

Die Kreditprüfung für Gewerbeimmobilienfinanzierungen ist oft strenger als bei Privatimmobilien. Bei Gewerbeimmobilien spielen Faktoren wie die Bonität des Unternehmens, die Mietverträge, potenzielle Mieterträge und andere geschäftsbezogene Informationen eine wichtige Rolle. Bei Privatimmobilien liegt der Fokus in der Regel auf der Bonität und dem Einkommen des Kreditnehmers.

Mehr zum Thema Bonitätsprüfung gibt es in diesen Artikeln:

Zinssätze, Risiko & Kreditkonditionen

Die Zinssätze für Gewerbeimmobilienfinanzierungen können höher sein als für Privatimmobilien, da sie oft als riskantere Investitionen angesehen werden. Die Laufzeiten und Konditionen können ebenfalls unterschiedlich sein, abhängig von den individuellen Vereinbarungen und der Art der Immobilie.

Nötiger Eigenkapitaleinsatz

Bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen wird in der Regel ein höherer Anteil an Eigenkapital gefordert als bei Privatimmobilien. Kreditgeber erwarten in der Regel eine Eigenkapitalbeteiligung von 20 % bis 30 % oder mehr für Gewerbeimmobilien. Bei Privatimmobilien ist eine Vollfinanzierung, Teilfinanzierung oder auch eine 110 % Finanzierung, je nach Finanzsituation des Kreditnehmers üblich.

Steuerliche Aspekte

Gewerbeimmobilien können steuerliche Vorteile bieten, wie beispielsweise Abschreibungen, die auf den Wert der Immobilie angewendet werden können. Privatimmobilien haben in der Regel weniger steuerliche Vorteile.

Der wesentliche Unterschied:

Privat zahlt man keine Gewerbesteuer auf Vermietung, statt der Einkommenssteuer werden nur 15 % Körperschaftssteuer in der GmbH verliehen.

Die Immobilienfinanzierung als GmbH kann verschiedene steuerliche Vorteile bieten, die bei privaten Immobilienfinanzierungen nicht verfügbar sind. Hier sind einige Beispiele:

Abschreibungen

Als GmbH können Sie die Immobilie als betriebliches Anlagevermögen behandeln und Abschreibungen darauf vornehmen. Dies ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust der Immobilie im Laufe der Zeit steuerlich geltend zu machen. Die Abschreibungen können Ihre steuerliche Belastung mindern und zu einer niedrigeren Steuerzahlung führen.

Vorsteuerabzug

Wenn die GmbH als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt und die Immobilie für steuerpflichtige Umsätze genutzt wird, kann sie die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) für die Immobilienkosten geltend machen. Dadurch verringert sich die finanzielle Belastung der GmbH.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage herangezogen. Durch den Abzug von Aufwendungen für die Immobilienfinanzierung, wie zum Beispiel Zinszahlungen, kann der Gewerbeertrag reduziert werden und somit die Höhe der Gewerbesteuer.

Betriebsausgabenabzug

Die Kosten, die im Kontext der Immobilienfinanzierung als GmbH anfallen, wie zum Beispiel Zinszahlungen, Wartungskosten oder Reparaturen, können als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Dadurch mindert sich der steuerpflichtige Gewinn der GmbH und infolgedessen die Steuerlast.

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Vorteile und Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Zudem können auch individuelle Faktoren und Umstände die genauen Steuervorteile beeinflussen. Es ist daher ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin über die spezifischen steuerlichen Auswirkungen der Immobilienfinanzierung als GmbH im jeweiligen Land und in der konkreten Situation beraten zu lassen.

Die genaue Vorgehensweise zur Finanzierung einer Gewerbeimmobilie oder einer Privatimmobilie kann je nach Land, Kreditgeber und individuellen Umständen variieren. Im Allgemeinen umfasst der Prozess jedoch die Beantragung eines Kredits, die Vorlage relevanter Dokumente, wie beispielsweise Einkommensnachweise, Geschäftsdokumente oder Bau- und Grundbuchunterlagen (Grundbuchauszug), und die Durchführung einer Kreditprüfung durch den Kreditgeber. Wenn der Kredit genehmigt wird, wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der die Zinssätze, Laufzeiten und Rückzahlungsbedingungen festlegt.

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