Gewerbeschein (Wiki, Definition): Bescheinigung über Anmeldung eines Gewerbes

Gewerbeschein - Unter einem Gewerbeschein versteht man das Schriftstück, das die Anmeldung eines Gewerbes bescheinigt. Der Träger eines Gewerbescheins weist damit seine gewerbliche Tätigkeit aus. Um dies zu erhalten, muss vorerst eine Gewerbeanmeldung erfolgen, was ein Vorgang ist, bei dem ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde bzw. dem Gewerbeamt angemeldet wird. Wichtig hierbei ist, dass bei der Anmeldung unterschieden werden muss, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft handelt.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Umsatzsteuer, Gewerbemietverwaltung und Gewerbeimmobilie.

Gewerbeschein zusammengefasst

Hier nochmal der Gewerbeschein in Kürze:

  • Schriftstück, dass Anmeldung eines Gewerbes bestätigt
  • Träger weist damit gewerbliche Tätigkeit aus
  • zum Erhalt muss Gewerbeanmeldung bei Gewerbeamt erfolgen

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