Gewerbeordnung GewO (Wiki, Definition: Bestimmung zur Ausübung eines Gewerbes

Gewerbeordnung (GewO) – Bei der Gewerbeordnung (kurz: GewO) handelt es sich um ein Gesetz, das die Ausübung eines Gewerbes inhaltlich bestimmt und regelt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit, das besagt, dass jeder ein Gewerbe betreiben darf, so lange durch die Gewerbeordnung weder Ausnahmen, noch Beschränkungen vorgeschrieben sind.

Außerdem muss ist jeder, der sich dazu entscheidet ein selbstständiges Gewerbe zu betreiben, zu einer Anmeldung verpflichtet. Auch einige allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze, wie die freie Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Berechnung und Zahlung des Arbeitsgeldes und das Weisungsrecht des Arbeitsgebers sind in der Gewerbeordnung verankert.

Die Bestimmungen der GewO zusammengefasst:

  • Gewerbefreiheit
  • Anzeigepflicht
  • allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze

Lesen Sie hier mehr zu Gewerbeschein, Gewerbesteuer und Gewerbliche Nutzung.

Gewerbeordnung (GewO) im Überblick

Der Begriff Gewerbeordnung (GewO) schnell und einfach erklärt:

  • Gesetz zur Ausübung eines Gewerbes
  • schreibt Gewerbefreiheit & Anzeigepflicht vor
  • beinhaltet allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze

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