Einstimmigkeitsprinzip – WEG (Wiki, Definition): Gleiche Meinung aller Eigentümer

Einstimmigkeitsprinzip – Der Begriff Einstimmigkeitsprinzip besagt, dass alle Wohnungseigentümer einer WEG der gleichen Meinung sein müssen, was ihre Entscheidung anbelangt. Durch das Einstimmigkeitsprinzip haben sowohl kleine als auch große Parteien die gleichen Mitspracherechte, beziehungsweise das gleiche Stimmgewicht. Das Einstimmigkeitsprinzip wird zum Beispiel für die Bestimmung zur Auflösung einer WEG benötigt.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Mehrheitsbeschluss, Beschlussfähigkeit WEG und Beschlussfassung.

Einstimmigkeitsprinzip zusammengefasst:

Hier nochmal das Einstimmigkeitsprinzip in Kürze:

  • alle Eigentümer der WEG müssen gleicher Meinung sein
  • jede Partei hat gleiches Stimmrecht
  • benötigt für Beschluss über Auflösung einer WEG

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