Aufhebungsvertrag – WEG (Wiki, Definition): Aufhebung eines bestehenden Vertrags
Aufhebungsvertrag - Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag über die Aufhebung eines bestehenden Vertrags. Der Vorteil eines solchen Vertrages ist, dass weder Fristen beachtet werden müssen noch einwichtiger Grund erforderlich ist. So kann ein Aufhebungsvertrag in einer WEG vielseitig zum Einsatz kommen. Zum Beispiel kann die Verwaltertätigkeit einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Aber auch bei einem einstimmigen Beschluss über die Auflösung einer WEG muss der Aufhebungsvertrag notariell beurkundet werden.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen Verwaltervertrag, Kaufvertrag und Notarvertrag.
Aufhebungsvertrag zusammengefasst
Hier der Aufhebungsvertrag nochmals zusammengefasst:
- Vertrag über Aufhebung eines bestehendes Vertrags
- keine Fristen oder Gründe zur Ausstellung
- Beendigung von Verwaltertätigkeiten
- benötigt bei Auflösung einer WEG
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!