Aufhebungsvertrag – WEG (Wiki, Definition): Aufhebung eines bestehenden Vertrags

Aufhebungsvertrag - Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag über die Aufhebung eines bestehenden Vertrags. Der Vorteil eines solchen Vertrages ist, dass weder Fristen beachtet werden müssen noch einwichtiger Grund erforderlich ist. So kann ein Aufhebungsvertrag in einer WEG vielseitig zum Einsatz kommen. Zum Beispiel kann die Verwaltertätigkeit einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Aber auch bei einem einstimmigen Beschluss über die Auflösung einer WEG muss der Aufhebungsvertrag notariell beurkundet werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Verwaltervertrag, Kaufvertrag und Notarvertrag.

Aufhebungsvertrag zusammengefasst

Hier der Aufhebungsvertrag nochmals zusammengefasst:

  • Vertrag über Aufhebung eines bestehendes Vertrags
  • keine Fristen oder Gründe zur Ausstellung
  • Beendigung von Verwaltertätigkeiten
  • benötigt bei Auflösung einer WEG

Immobilien Wiki & Lexikon

Über 1.000 Fachbegriffe von unseren Experten erklärt! Komprimiert, einfach & verständlich. Entdecken Sie hier mehr Wissen für Investoren und Investorinnen:

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar