Doppelt qualifizierte Mehrheit (Wiki, Definition): Abstimmungsverfahren mit zwei Kriterien

Doppelt qualifizierte Mehrheit WEG - Der Begriff doppelt qualifizierte Mehrheit beschreibt ein Abstimmungsverfahren, bei dem für einen Beschluss die Stimmenmehrheiten zwei unterschiedlicher Kriterien notwendig sind. Sie wird zum Beispiel bei der Abstimmung über die Änderung des Kostenverteilerschlüssels für Instandhaltungsmaßnahmen für Aufzüge eingesetzt.

Doppelt qualifiziert bedeutet hierbei, dass drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen müssen, wobei jeder nur eine Stimme hat. Zudem müssen die zustimmenden Eigentümer zusammen über mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verfügen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mehrheitsbeschluss, Beschlussfähigkeit und Eigentümerversammlung.

Doppelt qualifizierte Mehrheit zusammengefasst

Hier die doppelt qualifizierte Mehrheit im Überblick:

  • Abstimmungsverfahren, für dessen Beschluss zwei Kriterien notwendig sind
  • Kriterium 1: 3/4 aller Stimmberechtigten Eigentümer müssen zustimmen, jeder hat eine Stimme
  • Kriterium 2: Zustimmenden Eigentümer müssen über mehr als 1/2 aller Miteigentumsanteile verfügen

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