Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Wiki, Definition): Überschusseinkünfte, Versteuerung & Zinsen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Wenn Sie als Immobilienbesitzer Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen beziehen, gehören diese zu den Überschusseinkünften in Ihrer Einkommenssteuer. Wenn diese Einnahmen im Zuge eines Gewerbebetriebs eingenommen werden, handelt es sich um Einkünfte aus einem Gewerbetrieb. Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung müssen als Einkommen versteuert werden. Als Vermieter müssen Sie aber nicht die gesamten Mieteinnahmen versteuern. Sie können Abschreibungen, Zinsen und laufenden Kosten vorher abziehen.

Mögliche Einkunftsarten:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Gewerbebetrieb
  • Sonstige Einkünfte

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Hausvermietung, Untervermietung und Doppelvermietung.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kurz erklärt

  • Überschusseinkünfte
  • Einkünfte müssen versteuert werden
  • Vermieter muss nicht die gesamten Mieteinnahmen versteuern
  • Abschreibungen, Zinsen und laufende Kosten können abgezogen werden

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