Doppelhaus (Wiki, Definition): Zwei aneinandergebaute Einfamilienhäuser

Doppelhaus – Unter dem Begriff Doppelhaus versteht man zwei aneinandergebaute, einheitlich aussehende Einfamilienhäuser. Diese sind an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinandergebaut, wobei jedes Haus auf seinem eigenen Grundstück steht. Auch Doppelhäuser können eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufweisen, hierbei spricht man dann von einer Zwei-Parteien-Eigentümergemeinschaft.

Lesen Sie hier mehr zu Mehrfamilienhaus, Mehrparteienhaus und Fachwerkhaus.

Doppelhaus zusammengefasst

Hier nochmal alles zum Doppelhaus in Kürze:

  • zwei aneinandergebaute, einheitlich aussehende Einfamilienhäuser
  • sind an Grundstücksgrenze aneinandergebaut
  • jedes Haus steht auf eigenem Grundstück
  • es kann Zwei-Parteien-Eigentümergemeinschaft gebildet werden

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