Wohnrecht (Wiki, Definition): lebenslang, begrenzt, Grundbuch, Notar
Das Wohnrecht ist die schärfste Klinge im Werkzeugkasten des deutschen Immobilienrechts – und gleichzeitig die am häufigsten unterschätzte. Wer es einräumt, schenkt faktisch einen Teil seines Eigentums weg; wer es erhält, sitzt für Jahrzehnte unkündbar in der Immobilie. Geregelt in § 1093 BGB, eingetragen in Abteilung II des Grundbuchs, formwirksam nur per Notar nach § […]








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