Notarbestätigung (Wiki, Definition): Grundbuchamt, Bank, Darlehen

Die Notarbestätigung ist der Schlüssel, der Ihre Baufinanzierung in Bewegung setzt: Ohne dieses Dokument zahlt keine Bank den Kaufpreis aus — egal wie unterschriftsreif Ihr Darlehensvertrag ist. Sie bestätigt der finanzierenden Bank, dass die Grundschuld rangrichtig beim Grundbuchamt zur Eintragung eingereicht wurde und keine konkurrierenden Anträge dagegen stehen. In der Praxis entscheidet dieses Schreiben über zwei bis sechs Wochen Zeitverzug — oder den reibungslosen Übergang von Kaufvertrag zu Eigentum. Wer die Mechanik nicht versteht, riskiert Verzugszinsen, geplatzte Übergabetermine und im Extremfall Rücktrittsdrohungen des Verkäufers.

Notarbestätigung: Funktion zwischen Grundbuchamt, Bank und Darlehen

Die Notarbestätigung — fachsprachlich oft Notarbestätigung über die Rangwahrung oder Treuhandauftragsbestätigung genannt — überbrückt die Lücke zwischen Antrag auf Grundschuldeintragung und tatsächlicher Eintragung im Grundbuch. Da Grundbuchämter in Deutschland aktuell zwischen zwei und zwölf Wochen für die endgültige Eintragung benötigen, würde sonst kein Kaufvertrag zeitnah vollziehbar sein.

Warum die Bank ohne Notarbestätigung kein Darlehen auszahlt

Die finanzierende Bank verlangt vor der Auszahlung eine vollwertige Sicherheit. Diese entsteht zivilrechtlich erst mit Eintragung der Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs. Bis dahin ersetzt die Notarbestätigung die fehlende Eintragung — sie ist faktisch ein Sicherheitsversprechen des Notars als unparteiischer Amtsperson nach § 14 BNotO. Für die Kapitalanlage-Kalkulation bedeutet das: Der erste Liquiditätsabfluss erfolgt erst nach Erhalt der Bestätigung — vorher fließen nur Eigenkapital und Notarvorschüsse.

Rechtliche Grundlage der Notarbestätigung beim Grundbuchamt

Die Bestätigung stützt sich auf § 17 GBO (Reihenfolge der Anträge) und § 45 GBO (Rangbestimmung). Der Notar prüft das Grundbuch in zeitlicher Nähe zur Antragstellung — meist innerhalb von 24 Stunden — und gibt erst danach die schriftliche Erklärung gegenüber der Bank ab. Ergänzend wirkt § 53 BeurkG, der den Notar zur Belehrung über Rangfolgen und Belastungen verpflichtet.

Abgrenzung zur Fälligkeitsmitteilung des Notars

Häufig verwechselt: Die Fälligkeitsmitteilung richtet sich an den Käufer und nennt das Datum, ab dem der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist. Die Notarbestätigung dagegen geht an die Bank und ist Auszahlungsvoraussetzung. Beide Dokumente werden meist in zeitlicher Nähe erstellt, sind aber rechtlich getrennt — und greifen erst zusammen, wenn auch Vormerkung (§ 883 BGB) und Lastenfreistellung gesichert sind.

Inhalt und Pflichtangaben einer Notarbestätigung für die Bank

Eine vollwertige Notarbestätigung muss konkrete Angaben enthalten, sonst lehnt die Bank die Auszahlung ab. Die Anforderungen variieren leicht zwischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken — die Kerninhalte sind aber bundesweit identisch.

Pflichtangabe Konkreter Inhalt
Grundbuchblatt Amtsgericht, Grundbuch von, Blatt-Nr.
Grundschuldbetrag z. B. 320.000 EUR nebst 15 % Zinsen p. a.
Rang Erstrangig oder Rang nach genau bezeichneter Belastung
Antragsdatum Tag der Einreichung beim Grundbuchamt
Rangwahrungserklärung Keine entgegenstehenden Anträge bekannt
Treuhandauflage Bestätigung der Einhaltung der Bankauflagen
Lastenfreistellung Status alter Grundschulden des Verkäufers
Eigentumsvormerkung Eingetragen oder beantragt nach § 883 BGB

Treuhandauflagen der Bank in der Notarbestätigung

Die Bank gibt dem Notar üblicherweise einen Treuhandauftrag: Die Grundschuldbestellungsurkunde darf nur dann an das Grundbuchamt weitergeleitet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Verstößt der Notar dagegen, haftet er nach § 19 BNotO mit seiner Berufshaftpflicht.

Typische Klauseln im Treuhandauftrag der finanzierenden Bank

  • Vorrang vor allen anderen Belastungen
  • Verzicht auf Rücknahme der Grundschuld
  • Abtretungsklausel an Folgegläubiger zulässig
  • Sofortige Vollstreckungsunterwerfung des Eigentümers
  • Zinsen nicht unter 12 % p. a. bestellt
  • Zweckerklärung enger oder weiter Sicherungsumfang

Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vom Notar vor Beurkundung einen Entwurf der Grundschuld zusenden und gleichen Sie Zinssatz und Nebenleistung mit dem Bank-Sicherungsvertrag ab. Ein Tippfehler bei „15 % statt 12 %“ zwingt zu einer Nachtragsurkunde — Kostenpunkt 200–400 EUR plus zwei Wochen Zeitverlust.

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Ablauf vom Kaufvertrag bis zur Auszahlung des Darlehens

Der zeitliche Ablauf ist eng getaktet. Bauträger und Verkäufer setzen typischerweise Zahlungsfristen von 14 Tagen nach Fälligkeitsmitteilung — schon kleine Verzögerungen bei der Notarbestätigung erzeugen Verzugszinsen von oft 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz.

Phase Dauer (typisch) Beteiligte
Beurkundung Kaufvertrag Tag 0 Käufer, Verkäufer, Notar
Grundschuldbestellung Tag 0–14 Käufer, Notar
Antrag Grundschuld beim GBA Tag 7–21 Notar
Notarbestätigung an Bank Tag 8–22 Notar, Bank
Darlehensauszahlung Tag 10–25 Bank → Verkäufer
Übergabe Schlüssel Tag 25–40 Verkäufer, Käufer
Eigentumsumschreibung Tag 60–180 Grundbuchamt

Voraussetzungen für die Erteilung der Notarbestätigung

Bevor der Notar bestätigen kann, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen. Fehlt nur eine, verzögert sich die Auszahlung — und damit Ihr Bereitstellungszinsen-Risiko beginnt zu laufen.

  • Beurkundeter Kaufvertrag liegt vor
  • Grundschuldbestellungsurkunde unterschrieben
  • Vollmacht für Grundbuchamtsantrag erteilt
  • Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde eingeholt
  • Zustimmung Verwalter bei Wohneigentum (WEG)
  • Treuhandauftrag der Bank schriftlich vorhanden
  • Notargebühren-Vorschuss eingegangen (optional)
  • Geldwäsche-Identifikation nach § 10 GwG abgeschlossen

Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter im Bundesland-Vergleich

Die Notarbestätigung selbst entsteht binnen Tagen — die endgültige Eintragung beim Grundbuchamt aber kann sich quälend ziehen. Für Käufer relevant ist primär die Phase bis zur Bestätigung; bei Anschlussfinanzierungen und Fix-&-Flip-Konstellationen wird die Eintragungsdauer aber zum harten Zeitfaktor.

Bundesland Dauer Bestätigung Eintragungsdauer Kritische Stadt
Bayern 5–10 Tage 2–6 Wochen München (4–8 Wo.)
Baden-Württemberg 5–12 Tage 3–8 Wochen Stuttgart
Hessen 7–14 Tage 4–10 Wochen Frankfurt
Nordrhein-Westfalen 7–14 Tage 4–12 Wochen Köln, Düsseldorf
Berlin 10–21 Tage 8–24 Wochen Berlin-Mitte
Hamburg 7–14 Tage 8–16 Wochen Hamburg-Mitte
Brandenburg 7–14 Tage 4–10 Wochen Potsdam
Sachsen 5–10 Tage 3–8 Wochen Leipzig, Dresden

Kosten der Notarbestätigung im Rahmen der Kaufnebenkosten

Die Notarbestätigung selbst ist keine eigenständige Gebühr, sondern Teil der Tätigkeit nach KV-Nr. 22200 GNotKG (Vollzugsgebühr) und KV-Nr. 22110 (Betreuungsgebühr). Sie wirkt sich aber direkt auf Ihre Gesamtkosten aus, die Sie über den Kaufnebenkosten-Rechner kalkulieren sollten. Vergleichende Werte zur Grunderwerbsteuer und den Maklerkosten runden die Gesamtkalkulation ab.

Kostenkomponenten der Notarbestätigung im Überblick

  • Vollzugsgebühr 0,5 nach KV 22200 GNotKG
  • Betreuungsgebühr 0,5 nach KV 22110 GNotKG
  • Auslagenpauschale 20 EUR pro Schreiben
  • Telekommunikationspauschale ca. 30 EUR
  • Umsatzsteuer 19 % auf alle Gebühren
  • Hebegebühr nur bei Notaranderkonto-Abwicklung

Beispielrechnung 1: Eigentumswohnung München, 550.000 EUR

Eigentumswohnung in München, Kaufpreis 550.000 EUR, Grundschuld 440.000 EUR (80 % LTV), Finanzierung über eine Geschäftsbank.

Position Berechnungsbasis Betrag
Beurkundung Kaufvertrag (2,0) 550.000 EUR 1.870 EUR
Vollzugsgebühr (0,5) 550.000 EUR 467 EUR
Betreuungsgebühr inkl. Notarbestätigung (0,5) 550.000 EUR 467 EUR
Beurkundung Grundschuld (1,0) 440.000 EUR 785 EUR
Vollzug Grundschuld (0,5) 440.000 EUR 392 EUR
Auslagen, Porto, Telekommunikation pauschal ca. 80 EUR
USt 19 % auf Gebühren ca. 778 EUR
Summe Notar netto inkl. USt ca. 4.839 EUR

Hinzu kommt die Grundbuchamt-Eintragungsgebühr von 0,5 für die Grundschuld (440.000 EUR → 785 EUR) und 1,0 für den Eigentumswechsel (550.000 EUR → 935 EUR). Genaueres zur Kostenstruktur bietet die Übersicht unter Notarkosten sowie der regionale Vergleich der Kaufnebenkosten nach Bundesland.

Beispielrechnung 2: Mehrfamilienhaus Leipzig, 1,2 Mio. EUR mit Bestandsgrundschulden

Anlageobjekt mit 8 Wohneinheiten, Kaufpreis 1.200.000 EUR, Bank 1 finanziert 720.000 EUR (Erwerbsgrundschuld), Bank 2 stellt 200.000 EUR Modernisierungsdarlehen (zweitrangig). Verkäufer hat noch eine Altgrundschuld über 350.000 EUR im Grundbuch — diese muss treuhänderisch abgelöst werden.

Position Basis Betrag
Beurkundung Kaufvertrag (2,0) 1.200.000 EUR 3.470 EUR
Vollzug + Betreuung (1,0) 1.200.000 EUR 1.735 EUR
Grundschuld 1 inkl. Notarbestätigung (1,5) 720.000 EUR 2.235 EUR
Grundschuld 2 inkl. Notarbestätigung (1,5) 200.000 EUR 645 EUR
Lastenfreistellung Altgrundschuld 350.000 EUR ca. 410 EUR
USt + Auslagen pauschal ca. 1.700 EUR
Summe Notar gesamt ca. 10.195 EUR

Bei einem solchen Mehrfamilienhaus prüft sich der erfahrene Investor zusätzlich den Kaufpreisfaktor, den Cashflow nach Finanzierung sowie die Eigenkapitalrendite — und plant die Bestätigungs-Logistik bei zwei Banken vorab.

Typische Fallstricke bei der Notarbestätigung

In der Praxis scheitern Auszahlungen selten am Notar — sondern an Lücken zwischen Bank-Auflagen und tatsächlichem Status. Wer kauft oder als Kapitalanleger seine Kapitalanlage-Kalkulation aufstellt, sollte diese Risiken kennen.

Verzögerung der Notarbestätigung durch Vorkaufsrecht

Gemeinden haben nach § 24 BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Die Verzichtserklärung dauert in Großstädten 2–8 Wochen. Solange diese fehlt, kann der Notar keinen vollständigen Eigentumsumschreibungsantrag stellen — die Bestätigung bezieht sich dann nur auf die Grundschuld, nicht auf den Eigentumsübergang. Bei Erhaltungssatzungs-Gebieten (§ 172 BauGB) verlängert sich das Verfahren regelmäßig um weitere 2–4 Wochen.

Rangprobleme bei der Notarbestätigung im Altbestand

Wenn im Grundbuch noch alte Belastungen (z. B. Reallasten, Nießbrauch, alte Grundschulden des Verkäufers) eingetragen sind, muss der Notar deren Löschung mit-treuhänderisch abwickeln. Übersieht er eine Eintragung, wird die Grundschuld nachrangig — die Bank verweigert die Auszahlung. Bei Anschlussfinanzierungen ist dieses Risiko besonders relevant.

Bereitstellungszinsen durch verspätete Notarbestätigung

Banken berechnen ab dem 3.–12. Monat nach Zusage Bereitstellungszinsen, üblich sind 0,25 % pro Monat (3 % p. a.) auf die noch nicht abgerufene Darlehenssumme. Bei 400.000 EUR sind das 1.000 EUR Zusatzkosten pro Monat Verzögerung — Geld, das in keine Mietrendite einfließt.

Die häufigsten Fehler von Käufern in der Praxis

  • Treuhandauftrag der Bank verspätet weitergeleitet
  • Falsche Eigentümerschreibweise im Grundschuldformular
  • Geldwäsche-Identifikation nicht rechtzeitig erbracht
  • WEG-Verwalter-Zustimmung erst nach Beurkundung beantragt
  • Übergabetermin vor Auszahlungstermin gesetzt
  • Bestehende Grundschulden des Verkäufers nicht offengelegt
  • Bauträger-Bürgschaft nach § 7 MaBV fehlt

Praxis-Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Notar bereits beim Beurkundungstermin ein Rückrufdatum zur Bestätigungsfertigkeit — idealerweise 5 Arbeitstage nach dem Beurkundungstermin. So wissen Sie frühzeitig, ob die Bank auszahlen kann.

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