Notarbestätigung (Wiki, Definition): Grundbuchamt, Bank, Darlehen

Notarbestätigung – Für eine Notarbestätigung gibt der Notar eine schriftliche Bestätigung gegenüber der Bank ab, in der steht, dass die Eintragung der Grundschuld rangrichtig erfolgte und das dem keine Anträge beim Grundbuchamt entgegenstehen. Durch diese schriftliche Bestätigung wird die Auszahlung eines Darlehens möglich, woraufhin die Eintragung ins Grundbuch folgt.

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Notarbestätigung im Überblick

  • schriftliche Bestätigung gegenüber der Bank
  • Eintragung der Grundschuld erfolgt rangrichtig
  • Auszahlung eines Darlehens wird möglich und Eintragung ins Grundbuch folgt

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