Baulast (Wiki, Definition): Verpflichtungen gegenüber Baurechtsbehörde

Baulast – Baulasten sind rechtlich bindende Verpflichtungen des Grundstückeigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde, bestimmte Vorschriften einzuhalten oder zu unterlassen, die auf einem Grundstück ruhen. Sie gelten dauerhaft, auch wenn sich der Eigentümer einer Immobilie ändert. Die Gewährung einer Baulast muss immer freiwillig vom Eigentümer erfolgen. Niemand kann dazu gezwungen werden. Es gibt verschiedenste Arten von Baulasten. Auf einem Grundstück können auch mehrere Baulasten ruhen. Welche Baulasten ein Grundstück hat, steht in der Regel im lokalen Baulastenverzeichnis.

Lesen Sie hier mehr zu Bauherr, Baufirma und Bauträger.

Baulast Definition

Hier finden Sie nochmal alles wichtige zur Baulast:

  •  rechtliche Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer gegenüber Baubehörde eingeht
  • verschiedene Arten von Baulasten
  • gelten dauerhaft
  • Gewährung muss freiwillig erfolgen

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