Bauherr (Wiki, Definition): Auftraggeber von Neubauten oder Umbauarbeiten

Bauherr – Der Bauherr gibt einen Neu- oder auch Umbau einer Immobilie in Auftrag. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Erschließung der Größe des unbebauten Grundstücks. Der Bauherr ist durch seine Beziehungen zu Dienstleistern wie Bauunternehmen, Bauträgern und Handwerkern an entsprechende Rechte und Pflichten gebunden. Ein Bauherr kann eine selbstständig handelnde Person sein oder auch für eine Bauherrengemeinschaft arbeiten. Er ist nicht zwangsläufig auch der Eigentümer der Immobilie.

Pflichten und Aufgaben eines Bauherren:

  • Bauvorhaben vorbereiten und überwachen
  • Ziele und Ausführung des Bauvorhabens definieren
  • finanziellen Rahmen mit Auftraggeber klären und die Baukosten im Blick behalten
  • Zwischenziele und Bauabschnitte protokollieren
  • fertige Leistungen abnehmen

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Bauherr im Überblick

Ein Bauherr lässt sich wie folgt definieren:

  • gibt Neu- oder Umbau einer Immobilie in Auftrag
  • hat den Dienstleistern gegenüber Rechte und Pflichten
  • der Bauherr ist nicht zwangsläufig der Eigentümer der Immobilie

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