Bauanzeige vs. Bauantrag: Unterschiede im Überblick – Kosten, Genehmigung & Co.

Bauanzeige vs. Bauantrag - Um in Deutschland bauen zu können, muss man sich als Bauherr eine Baugenehmigung einholen. Je nach Bauprojekt wird dafür eine Bauanzeige oder ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Ausschlaggebend dafür, für welche Bauprojekte welches Genehmigungsverfahren infrage kommt, ist der Bebauungsplan der betroffenen Gemeinde. Weitere Unterschiede der beiden Verfahren sind Kosten, Bearbeitungsdauer und die letztendliche Genehmigung, die wir uns in diesem Artikel genauer anschauen. Alles zu den Unterschieden zwischen Bauantrag und Bauanzeige erfahren Sie hier.

Bauantrag und Bauanzeige: Unterschiede im Überblick

Wer in Deutschland bauen möchte, braucht generell eine Genehmigung. Diese kann über zwei Wege ausgestellt werden. Zum einen über das Baugenehmigungsverfahren, zum anderen über das Bauanzeigeverfahren (auch genehmigungsfreies Verfahren genannt).

Auch wenn die Bearbeitung einer Bauanzeige deutlich schneller geht, kann man nicht willkürlich entscheiden, welches Verfahren ein Bauprojekt durchlaufen soll. Der ausschlaggebende Faktor hierfür ist der Bebauungsplan der betroffenen Gemeinde.

Wenn der schriftlich definierte Bebauungsplan der Gemeinde eingehalten wird, können Sie für Ihr Bauvorhaben eine Bauanzeige stellen. Sollte das Bauvorhaben allerdings über den Bebauungsplan hinaus gehen, ist eine Bauanzeige nicht mehr ausreichend – in solchen Fällen muss ein Bauantrag gestellt werden.

Was ist der essenzielle Unterschied?

  • Bauantrag: Wenn das Bauprojekt vom Bebauungsplan abweicht
  • Bauanzeige: Wenn der Bebauungsplan eingehalten wird

Der Bebauungsplan der Gemeinde ist der essenzielle Faktor, um zu bestimmen, welches Genehmigungsverfahren das Richtige für Ihr Bauprojekt ist:

Auch wenn Sie nun wissen, was der grundlegende Unterschied zwischen Bauantrag und Bauanzeige ist, schauen wir uns die beiden Verfahren nochmals genauer an.

Exkurs Bauantrag: Kurz erklärt

Wie gerade erfahren, muss ein Bauantrag gestellt werden, wenn das Bauprojekt vom Bebauungsplan abweicht.

Der Bauantrag ist also ein Antrag auf eine Baugenehmigung, der von einem Bauherren für einen Bebauungsplan abweichendes Bauvorhaben gestellt wird. Ein Bauantrag besteht aus mehreren Unterlagen und Anhängen, die sich je nach Bundesland, Umfang des Projektes und Landesbauordnung unterscheiden.

Ein Bauantrag ist ein Antrag auf eine Baugenehmigung für Bauprojekte, die vom Bebauungsplan abweichen oder über diesen hinaus gehen.

Für welche Bauvorhaben man genau einen Bauantrag benötigt, regelt jedes Bundesland selbst. In der jeweiligen Landesbauordnung sind die Regeln des Bundeslandes zum Baurecht festgelegt. Diese gibt die rechtlichen Vorgaben für eine Baugenehmigung vor, während diese im Bebauungsplan einer Kommune detailliert festgelegt werden. Wenn Ihr Bauprojekt den Anforderungen des Bebauungsplans allerdings entspricht, reicht es in den meisten Fällen aus, eine Bauanzeige zu stellen.

Exkurs Bauanzeige: Kurz erklärt

Kleinere Bauprojekte, die sich an den Bebauungsplan halten, können durch eine Bauanzeige beim Amt eingereicht werden. Eine Bauanzeige ist ein mögliches Genehmigungsverfahren eines Bauvorhabens, das keiner gesonderten Genehmigung bedarf.

Eine Bauanzeige wird bei Baugenehmigungsfreien Bauvorhaben gestellt, die nicht vom Bebauungsplan abweichen.

Da das Baurecht allerdings Ländersache ist, unterscheiden sich auch die Regelung für die Bauanzeige abermals je nach Bundesland.

Wenn es sich um kleinere Bauprojekte wie den Bau einer neuen Terrasse handelt, die nicht vom Bebauungsplan abweichen, reicht in den meisten Fällen eine Bauanzeige:

Zu den unterschiedlichen Unterlagen verursachen beide Verfahren unterschiedlich hohe Kosten, sowie Bearbeitungszeiten und werden unterschiedlich genehmigt. Schauen wir uns nun an, welche weiteren Unterschiede Bauantrag und Bauanzeige mit sich bringen.

Unterschiede: Kosten, Bearbeitung und Genehmigung

Eine Bauanzeige zu stellen, ist um einiges leichter als einen Bauantrag einzureichen. Es werden nicht nur weniger Unterlagen benötigt, auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich kürzer.

Dennoch können bei einer Bauanzeige fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachgereicht werden. Sollte dies der Fall sein, wird die Bauanzeige abgelehnt und muss von Grund auf neu eingereicht werden. Nicht so beim Bauantrag. Hier werden Sie während des Genehmigungsverfahrens über fehlende Unterlagen informiert und können diese nachreichen.

Allerdings nimmt sowohl die Erstellung, als auch die Genehmigung eines Bauantrags viel Zeit in Anspruch, die Sie vor Baubeginn unbedingt mit einplanen sollten. Wie viel Zeit beide Verfahren in Anspruch nehmen, bis eine Baugenehmigung ausgestellt wird, schauen wir uns jetzt im nächsten Punkt an.

Kosten der Genehmigungsverfahren

Auch die Höhe der Kosten für die beiden Genehmigungsverfahren unterscheidet sich. Achten Sie darauf, dass diese auch nach Bundesland anders ausfallen können.

Die Kosten für das Baugenehmigungsverfahren werden je nach Größe und Umfang des Bauprojektes berechnet. Auch der Gebührensatz der jeweiligen Behörde kann unterschiedlich hoch ausfallen. In den meisten Fällen liegt dieser jedoch zwischen 0,5 und 1 Prozent der Gesamtsumme des Bauprojektes. Zudem verlangen die meisten Behörden eine Mindestgebühr, die je nach Region zwischen 100 € und 200 € liegt.

Die Kosten für das genehmigungsfreie Verfahren belaufen sich in der Regel zwischen 0,2 und 0,7 Prozent der gesamten Bausumme. Dabei setzen sich die Kosten aus der einmalig fälligen Grundgebühr und den Bogengebühren zusammen.

Wie hoch sind die anfallenden Kosten?

  • Bauantrag: Zwischen 0,5 % und 1 % der Gesamtsumme, zusätzliche Mindestgebühr zwischen 100 € und 200 €
  • Bauanzeige: Zwischen 0,2 % und 0,7 % der Gesamtsumme, zusätzliche Grund- und Bogengebühr

In welcher Höhe sich die Kosten belaufen, hängt vom Bundesland und dem Umfang des Bauprojektes ab:

Da ein Bauantrag generell umfangreicher ist als eine Bauanzeige, belaufen sich nicht nur die Kosten höher. Auch für die Dauer der Bearbeitung müssen Sie deutlich mehr Zeit einplanen. Schauen wir uns nun an, wie Bauanträge und Bauanzeigen bearbeitet und genehmigt werden.

Bearbeitungsdauer & Genehmigung

Die Bearbeitung eines Bauantrags auf dem Amt fällt deutlich länger aus, als die der Bauanzeige.

Da bei einer Bauanzeige mehr Unterlagen eingereicht werden, die genauestens überprüft werden müssen, dauert hierbei die Bearbeitung länger. Nach etwa drei und vier Monaten sollen Sie die Baugenehmigung erhalten. Allerdings ist keine einheitliche Frist vorgegeben, weshalb sich die Bearbeitungsdauer je nach Bundesland und Gemeinde unterscheiden kann.

Bei einer Bauanzeige wird keine Baugenehmigung ausgestellt. Wenn Sie vier Wochen nach Einreichung der Bauanzeige keine Absage oder Widerspruch erhalten haben, gilt die Bauanzeige automatisch als genehmigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Bauantrag: Drei bis vier Monate bis zur Baugenehmigung
  • Bauanzeige: Ohne Einwände und Absage nach vier Wochen automatisch genehmigt

Auch wenn Sie nun schon eine gewisse Vorahnung haben, setzen Sie sich mit einem Profi zusammen, um den Bauantrag oder die Bauanzeige für Ihr Bauprojekt zu erstellen. Ein Architekt oder Bauingenieur kennt sich mit den geltenden Bauvorschriften aus und hilft Ihnen beim Zusammentragen und erstellen der Formulare und Unterlagen. Um auf Nummer sicher zu gehen, finden Sie im Folgenden eine Checkliste für Bauanträge, mit welcher Sie Ihre Baugenehmigung garantiert erfolgreich erhalten werden.

Bauantrag Checkliste: 5 Schritte zur Baugenehmigung

Einen Bauantrag zu stellen, ist nicht ganz einfach. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Unterlagen gefordert, die sich je nach Umfang des Bauprojektes abermals unterscheiden können. Auch wenn man für die Bauplanung mit einem Architekten zusammenarbeitet, der einem bei der Bauantragsstellung hilft, ist es ratsam, alle Dokumente und Unterlagen zu prüfen. Hier finden Sie in 5 Schritten eine Checkliste, um einen Bauantrag erfolgreich einreichen zu können.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar