Baugenehmigung vs. Baukenntnisgabe: Unterschied der beiden Verfahren

Baugenehmigung vs. Baukenntnisgabe - Wenn Sie einen Bau planen, muss bei größeren Bauten die Baubehörde unterrichtet werden. Egal ob Kenntnisgabe oder Baugenehmigung, für die meisten Bauprojekte muss ein Verfahren beim Amt eingeleitet werden. Was ist dabei der genaue unterschied? Erfahren Sie hier, inwiefern sich die beiden Verfahren in Kosten, Bearbeitungsdauer und Prüfung der Dokumente unterscheiden.

Überblick Baugenehmigung vs. Baukenntnisgabe

Der wesentlichen Unterschied zwischen Kenntnisgabeverfahren und Genehmigungsverfahren ist, dass Sie beim Kenntnisgabeverfahren keinen förmlichen Bescheid erhalten. Hier bestätigt die Baurechtsbehörde lediglich, dass die vollständigen Unterlagen eingegangen sind. Bei einer Baugenehmigung hingegen, wird Ihnen eine offizielle Genehmigung in schriftlicher Form ausgestellt.

Bevor wir uns die konkreten Unterschiede genauer anschauen, werfen wir nochmal einen kurzen Blick auf die beiden Verfahren. Was macht die Kenntnisgabe und die Baugenehmigung aus? Hier ein Überblick.

Kenntnisgabeverfahren

Die Kenntnisgabe ist keine Baugenehmigung, der Bau wird bei der Behörde nur zur Kenntnis gegeben. Das Kenntnisgabeverfahren wird eingesetzt, um das Amt von kleineren Bauprojekten, die nicht vom Bebauungsplan oder der Landesbauordnung abweichen, zu informieren.

Das Kenntnisgabeverfahren gibt das Bauvorhaben der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen zur Kenntnis. Eine Bestätigung über Eingang der Unterlagen reicht zum Bauen aus.

Zudem müssen im Kenntnisgabeverfahren alle Ausnahmen und Abweichungen besonders beantragt werden. Wenn diese allerdings zu groß sind, muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden.

Baugenehmigungsverfahren

Eine Baugenehmigung hingegen ist eine schriftliche Erlaubnis, die die zuständige Bauaufsichtsbehörde für den Bau einer neuen Immobilie erteilt. Für den Erhalt einer Baugenehmigung muss ein Bauantrag beim Bauamt eingereicht werden.

Das Baugenehmigungsverfahren prüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen-Vorschriften. Hierbei wird zum Bauen eine schriftliche Genehmigung benötigt.

Generell gilt, dass für jeden Bau, der vom Bebauungsplan und der Landesbauordnung abweicht, eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Für welche Bauprojekte man aber wirklich eine Genehmigung braucht, wird je nach Bundesland unterschiedlich entschieden und geregelt.

Für sowohl den Bauantrag, als auch die Kenntnisgabe sollten Sie sich mit einem Bauvorlagenberechtigten zusammensetzen, der Ihnen beim Sammeln der Unterlagen hilft und die Dokumente beim Amt einreicht:

Unterschiede: Kosten, Bearbeitungsdauer & Prüfung

Auch wenn man für beide Verfahren einige Unterlagen zusammentragen und einreichen muss, unterscheiden sich die Verfahren in einigen Punkten. Neben den Kostenunterschieden und der Dauer der Bearbeitung, liegt der Fokus der Prüfpunkte sowohl beim Baugenehmigungsverfahren, als auch beim Kenntnisgabeverfahren auf einem anderen Schwerpunkt. Hier die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.

Kosten für Verwaltung, Prüfdokumente und Architekt

Schauen wir uns zunächst die Kosten an, die bei beiden Anträgen auf Sie als Bauherr zukommen. Diese Verwaltungskosten sollten unbedingt zu den Baunebenkosten hinzu gezählt werden. Zudem sollten Sie immer das Architektenhonorar oder die Kosten für den Bauingenieur einberechnen, denn diese sind für die Einreichung des Bauantrags ausschlaggebend und wichtig. Dazu kommen eventuelle Gebühren für die Prüfdokumente.

Beginnen wir mit den Kosten für den Bauantrag.

Kosten Bauantrag

Für einen Bauantrag sind die Kosten nicht klar festgeschrieben und können je nach Größe des Bauvorhabens, und somit Umfang des Bauantrags, variieren. Da die Kosten für Bauanträge nicht festgelegt sind, fällt der Gebührensatz je nach Behörde aus. In den meisten Fällen orientiert sich die Antragsgebühr an der Gesamtsumme des Bauprojekts. Generell lässt sich sagen, dass der Gebührensatz meistens zwischen 0,5 und 1 Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts liegt. Zu dem gibt es eine Mindestgebühr für die Antragsbearbeitung, für die je nach Region zwischen 100€ und 200 € berechnet wird.

Wie fallen die Kosten beim Bauantrag aus?

  • Gebührensatz für Bauantrag, je nach Behörde unterschiedlich hoch
  • Antragsgebühr orientiert sich an Gesamtsumme des Bauprojekts

Kommen wir nun zu den Kosten der Kenntnisgabe.

Kosten Kenntnisgabe

Auch die Kosten für das Kenntnisgabeverfahren belaufen sich je nach Bundesland unterschiedlich. Generell lässt sich sagen, dass die Kosten deutlich geringer ausfallen, als die Verwaltungskosten für einen Bauantrag. Zudem muss keine schriftliche Genehmigung ausgestellt werden, sondern nur eine Bestätigung über die eingegangenen Dokumente, was wiederum einiges an Zeit uns Kosten erspart.

Wie fallen die Kosten bei Kenntnisgabe aus?

  • geringer als bei Bauantrag
  • je nach Behörde und Bundesland unterschiedlich

Ein Bauantrag wird durch eine schriftliche Bestätigung genehmigt:

Apropos Zeit, kommen wir zu der Dauer, die ein Baugnehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren auf dem Amt benötigen.

Bearbeitungsdauer auf dem Bauamt / der Baubehörde

Auch in der Dauer der Bearbeitung unterscheiden sich die Verfahren. Auf eine Baugenehmigung muss man wesentlich länger warten, während eine Baukenntnisgabe nur wenige Wochen dauert und sogar verkürzt werden kann.

Wie sieht die Bearbeitungsdauer einer Baugenehmigung aus?

Bearbeitungsdauer Baugenehmigung 

Ein festes Zeitfenster, in welchem ein Bauantrag bearbeitet werden muss, gibt es nicht. Um Ihre Baugenehmigung zu erhalten, sollten Sie in der Regel mit drei bis vier Monaten rechnen. Ausnahmen bestätigen die Regel - Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in welchem die Ausstellung der Baugenehmigung höchstens zwei Monate dauern darf. Sollten Sie es besonders eilig haben, ist es Ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen, da diese den anschließenden Prozess des Bauantrags deutlich beschleunigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?

  • Genehmigung dauert unterschiedlich lange; in der Regel 3 bis 4 Monate
  • Ausnahme Baden-Württemberg; Dauer nur 2 Monate
  • Bauvoranfrage beschleunigt Prozess

Bearbeitungsdauer Kenntnisgabe

In der Regel dauert die Bearbeitung der Kenntnisgabe zwischen zwei und vier Wochen. Erst dann darf mit dem Bau begonnen werden. Nach Eingang der Unterlagen auf dem Bauamt oder der Baubehörde werden die angrenzenden Nachbarn benachrichtigt. Diese müssen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen. Sollten diese nicht einverstanden sein, können Ihre Nachbarn innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch gegen das Bauvorhaben einlegen. Wenn allerdings nichts gegen das Bauprojekt spricht, kann der Antrag bereits nach zwei Wochen in Kenntnis genommen und genehmigt sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Kenntnisgabe?

  • Bearbeitungsdauer zwischen zwei und vier Wochen
  • Nachbarn müssen dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen
  • Nachbarn können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen

Prüfung der Unterlagen auf Bauvorschriften

Je nach Verfahren liegt der Fokus der Prüfung auf anderen Aspekten.

Prüfung Bauantrag 

Der Bauantrag wird zunächst nach Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Fehlt ein Dokument, muss dies nachgereicht werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Das Genehmigungsverfahren ist in drei Stufen Unterteilt. Zuerst stellt das Amt die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens fest. Danach wird auf Verstöße gegen das Bauordnungsrecht geprüft. Wenn keine öffentlich-rechtlichen-Vorschriften verletzt werden, wird im letzten Schritt die Baugenehmigung schriftlich erteilt.

Diese Punkte werden in der Regel bei einem Bauantrag überprüft:

  • Vollständigkeit
  • planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens
  • Verstöße gegen das Bauordnungsrecht
  • Verstöße gegen öffentlich-rechtliche-Vorschriften

Prüfung Kenntnisgabeverfahren

Anders als bei einer Baugenehmigung, wird bei einem Kenntnisgabeverfahren die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen-Bauvorschriften nicht nachgeprüft. Generell ist das Kenntnisgabeverfahren nicht so streng gehandhabt, wie der Bauantrag. Dennoch müssen die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sein.

Diese Punkte werden in der Regel bei einem Kenntnisgabeverfahren überprüft:

  • die Bauvorlagen müssen vollständig sein
  • die Erschließung des Bauvorhabens muss gesichert sein
  • es darf keine hindernde Baulast bestehen
  • sind die erforderlichen Genehmigungen beantragt worden
  • das Gebiet muss im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen

Bauantrag: Formulare, Genehmigung & Kosten

Sie wollen ein Neubau, Umbau oder Anbau durchführen, der einen Bauantrag benötigt? Dann setzen Sie sich mit einem Architekten oder Bauzeichner in Verbindung, der Ihren Antrag zusammenstellt und die nötigen Unterlagen an die Gemeinde übermittelt.

Um ein neues Gebäude bauen zu können, oder einen Umbau durchzuführen, benötigt man in Deutschland eine Baugenehmigung. Diese erhält man durch das einreichen eines Bauantrags. Der Bauantrag ist vor dem Bau die wichtigste Hürde, durch ihn wird entschieden, ob ein Vorhaben in die Tat umgesetzt werden kann, oder nicht. Ein Bauantrag besteht aus mehreren Teilen, die von einem Architekten oder Bauzeichner zusammengetragen werden.

Um vorab über den Bauantrag informiert zu sein, Lesen Sie hier unseren Artikel zum Thema Bauantrag.

  • Bauantrag

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