Außerordentliche Kündigung (Wiki, Definition): Fristlose Kündigung

Außerordentliche Kündigung –  Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, bei der die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht oder nur teilweise eingehalten wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man auch von einer fristlosen Kündigung. Dabei wird ein Vertragsverhältnis gekündigt, das eigentlich (also mit einer ordentlichen Kündigung) nicht kündbar ist.

Damit ein Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt werden kann muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung bei Immobilien sind beispielsweise:

  • Mängel an der Mietsache
  • gesundheitsgefährdender Zustand der Immobilie
  • Vertragsverletzung durch Vermieter / Mieter
  • Mietrückstand (mehrere Monate in Folge)
  • ständige unpünktliche Mietzahlungen
  • Zahlungsverzug der Kaution
  • Unerlaubte Untervermietung

Lernen Sie mehr über Mietrecht.

Außerordentliche Kündigung schnell erklärt

Das wichtigste zur außerordentlichen Kündigung:

  • fristlose Kündigung eines Vertragsverhältnisses
  • außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist
  • nur bei wichtigem Grund möglich

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