Fristlose Kündigung – Mietrecht (Wiki, Definition): Sofortige Beendigung des Mietvertrags

Fristlose Kündigung – Bei einer fristlosen Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) handelt es sich um eine sofortige Beendigung des Mietvertrags. So steht es dem Vermieter offen den Mieter fristlos und ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen, wenn die Mietzahlung zweimal in Folge komplett oder zu einem nicht unerheblichen Teil ausbleibt (Zahlungsverzug).

Rechtliche Grundlage hierfür ist § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach dem ein Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Vertragsparteien fristlos geendet werden darf.

Lesen Sie hier mehr zu Ordentliche Kündigung, Abmahnung und Mietausfall.

Fristlose Kündigung auf einen Blick

Hier alles zu fristlosen Kündigung zusammengefasst:

  • sofortige Beendigung des Mietvertrags
  • Vermieter darf nach Zahlungsverzug fristlos kündigen
  • rechtliche Grundlage: § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Immobilien Wiki

1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Wie hilfreich war dieser Beitrag? Klicken Sie auf die Sterne um zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Danke für Ihre Bewertung!

Teilen Sie diesen Beitrag

Es tut uns leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?