Mietausfall (Wiki, Definition): Mietrückstand, Abmahnung & Kündigung
Mietausfall - Der Begriff Mietausfall beschreibt das Ausfallen der Miete. Als Vermieter bzw. Eigentümer können Sie eine Mietausfallversicherung abschließen, welche im Falle, dass Mieter nicht zahlen, greift. Weitere Versicherungen, die für Sie als Eigentümer interessant sein können sind die Elementarschadenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung. Wenn der Mieter mit seiner Miete im Rückstand ist, ist der erste Schritt für den Eigentümer eine Mahnung an den Mieter zu schicken. Die letzte Möglichkeit als Vermieter bei Mietausfällen ist die Kündigung.
Dem Mieter können Sie fristlos und ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, wenn die Mietzahlung zweimal in Folge komplett oder zu einem „nicht unerheblichen Teil“ ausbleibt (Zahlungsverzug). In diesem Fall muss zuvor nicht abgemahnt werden. Die fristlose Kündigung ist auch möglich, wenn der Mieter regelmäßig mit erheblicher Verspätung von Tagen oder Wochen bezahlt (unpünktliche Zahlung). Bei dieser Variante gilt: Der Vermieter sollte zuvor mindestens einmal abmahnen.
Hier finden Sie weitere Definitionen zu ordentliche Kündigung, Sonderkündigungsrecht, Mietrecht und Mietvertrag.
Mietausfall im Überblick
Der Begriff Mietausfall kurz zusammengefasst:
- Mietrückstand
- Mieter zahlt keine Miete
- Erster Schritt: Abmahnung
- Letzter Schritt: Kündigung
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