Sonderkündigungsrecht (Wiki, Definition) für Vermieter: Gesetz (§ 573a BGB), Gründe und Kündigungsfrist

Wie funktioniert Sonderkündigungsrecht? Wann greift Sonderkündigungsrecht? Ein schneller Überblick. Nach § 573a (BGB), haben Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Gründe sind beispielsweise Zahlungsverzug und Mietrückstand, aber auch Störung des Hausfriedens durch Beleidigungen, zu viel Lärm, Drogenkonsum oder auch Gesundheitsgefährdung aller Art. Eine weitere Option, der Mieter vernachlässigt die  Mietwohnung extrem.

Die Dauer variiert, bis der Mieter endgültig auszieht. Wohnt der Mieter schon länger als fünf Jahre in dieser Mietwohnung, gilt anstelle der üblichen 6 Monate Kündigungsfrist, eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Sonderkündigungsrecht schnell erklärt

  • Ausbleibende Mietzahlung (min. 2 Kaltmieten)
  • Störung des Hausfriedens
  • Vernachlässigung der Mietwohnung

Erleichterte Kündigung des Vermieters

Auszug § 573a (BGB):

  1. Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 [(ordentliche Kündigung)] bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
  2. Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
  3. In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
  4. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Mieter zieht nicht aus: Räumungsklage

Manchmal zieht der Mieter nicht aus. Dann bleibt Vermietern nur ein letzter Ausweg, die Räumungsklage.

Wie läuft die Räumungsklage ab? Wie lange dauert es bis zu einer Räumungsklage? Wer trägt die Kosten einer Räumungsklage? Kaufen in B-Minus, aber auch C-Lage bringt Risiken mit sicher, zum Beispiel Mieter, die es mit der monatlichen Zahlung nicht so genau nehmen. Will der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen, greifen Vermieter oft zum letzten Mittel, der sogenannten Räumungsklage.

Gerichtsvollzieher überrascht Mieter an der Haustür

Photo: Andrey_Popov / Shutterstock.com

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