Abrechnungsperiode – WEG (Wiki, Definition): Zeitraum zur Erstellung der Jahresabrechnung

Abrechnungsperiode (WEG) - Unter einer Abrechnungsperiode in einer Wohnungseigentümergemeinschaft versteht man den Zeitraum, in der vom Hausverwalter oder vom Vermieter die Jahresabrechnung oder die Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden muss.

Die Jahresabrechnung ist nach dem Ablauf der Abrechnungsperiode vom WEG-Verwalter zeitnah zu erstellen und der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Allgemein sollte hier von einem Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres ausgegangen werden.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Eigentümerversammlung, Eigentümerversammlungsprotokoll und Betriebskostenabrechnung.

Abrechnungsperiode zusammengefasst

Hier nochmal alles zur Abrechnungsperiode in Kürze:

  • Zeitraum, in der der Hausverwalter den Eigentümern die Jahresabrechnung vorlegen muss
  • Jahresabrechnung ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode zwischen 3 bis maximal 6 Monaten nach Beginn des Folgejahres erstellt werden

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