Klage in der WEG (Eigentümergemeinschaft): Wer zahlt bei offener Klage, wenn Beschluss abgelehnt?
Als Teil einer WEG (Eigentümergemeinschaft) unterliegen Sie Pflichten, haben aber auch Rechte. Häufig geht es wie immer ums Geld. So auch bei unserer Frage aus der IE Community. Zurück zu: WEG.
Frage: Offene Klage, Beschluss abgelehnt, wer zahlt?

Alles zur WEG und Kapitalanlage
Frage aus der IE Community:
Wer zahlt in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) bei offener Klage, wenn Beschluss aufgehoben wurde?
Kostenaufteilung in der WEG
Antwort in kurz erklärt:
In einer Eigentümergemeinschaft ist es üblich, dass die Kosten für eine Klage von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden, unabhängig davon, ob der Beschluss bestehen bleibt oder aufgehoben wird.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen bestimmte Eigentümer für die Kosten aufkommen müssen, wenn sie die Klage selbst eingereicht haben oder besonders davon betroffen sind. Wir empfehlen aus Erfahrung, die Regelungen in der Eigentümergemeinschaftsordnung zu prüfen und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren.
Beispiel zu den Kosten
Hier ist ein Beispiel:
Angenommen, es gibt eine Eigentümergemeinschaft mit 10 Wohnungen und die Kosten für die Klage betragen 10.000 €. Wenn die Kosten von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden, müsste jeder Eigentümer 1.000 € bezahlen (10.000 € / 10 Wohnungen = 1.000 € pro Wohnung).
Wenn jedoch beschlossen wurde, dass nur bestimmte Eigentümer, die die Klage eingereicht haben, die Kosten tragen, dann müssten diese Eigentümer die gesamten 10.000 € bezahlen.
- Kosten: 10.000 €
- Wohnungen / Teileigentümer: 10
- Kosten / Wohnung: 1.000 €
Es kann auch sein, dass die Kosten nach einem bestimmten Schlüssel verteilt werden, z.B. nach der Größe der Wohnung oder nach dem Anteil des Eigentums, das jeder Eigentümer besitzt.
Wie oben beschrieben, ist es wichtig, die Regelungen in der Eigentümergemeinschaftsordnung zu prüfen und gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Kosten korrekt verteilt werden.
WEG: Was ist das? Für Eigentümer*innen
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