Veräußerungsbeschränkung (Wohnungseigentum) (Wiki, Definition): Eigentumswohnung verkaufen

Veräußerungsbeschränkung (Wohnungseigentum) – Die Veräußerungsbeschränkung sagt aus, dass bei Sondereigentum vereinbart werden kann, dass ein Wohnungseigentümer bei Veräußerung bzw. Verkauf seines Wohneigentums, also der Eigentumswohnung, die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder einer dritten Partei (Hausverwaltung) benötigt. Sie ist also eine Einschränkung des Wohnungseigentümers beim Verkauf seiner Immobilie. So kann eine Eigentümergemeinschaft den Verkauf einer Wohnung an eine Person verhindern, die sich nicht in die Wohnungseigentümergemeinschaft einfügen wird. Die Zustimmung zum Verkauf kann allerdings nur, wenn konkrete Anhaltspunkte erwarten lassen, dass der Interessent seinen Pflichten in der WEG nicht nachkommen oder die Rechte der anderen Eigentümer missachten wird, verweigert werden.

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Veräußerungsbeschränkung im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale der Veräußerungsbeschränkung (Wohnungseigentum):

  • Einschränkung des Wohnungseigentümers
  • Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Voraussetzung
  • Sondereigentum verkaufen

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