Grenzabstand (Wiki, Definition): Grundstücke, Abgrenzung & Verschattung

Grenzabstand – Planen Sie als Grundstückseigentümer ein Bau eines Gartenhauses oder einer Garage, oder wollen sie Bäume oder Sträucher pflanzen, die den Nachbarn eventuell beeinträchtigen könnt, sollten Sie den Grenzabstand im Nachbarrechtsgesetz beachten. Im Regelfall muss der Abstand zur Grenzabmarkung mindestens drei Meter betragen. Bei Garagen gibt es diese Abgrenzungen meist nicht. Diese dürfen direkt auf die Grenzabmarkung gebaut werden. Auch beim Bepflanzen gibt es einige Sondervorschriften, die wie folgt lauten:

  • Bei stark wachsenden Bäumen gilt eine Abstand von 3 Metern
  • Für nicht hochstämmige Bäume gilt ein Abstand von 1,5 Metern
  • Bei Sträuchern gilt ein Abstand von 0,5 Metern
  • Für Hecken von über 2 Metern gilt ein Grenzabstand von 1 Meter

Bei Verschattung des Grundstücks verursacht durch gepflanzte Flora kann es in Einzelfällen zu Beseitigungsanspruch des Nachbarn kommen.

Lesen Sie hier mehr Definition zu Grundstück, Garten und Nachbarschaftsrecht.

Grenzabstand im Überblick

Hier sehen Sie Grenzabstand zusammengefasst:

  • wichtig beim Bau von Gartenhäusern oder Garagen
  • auch beim Bepflanzen wichtig
  • Im Regelfall 3 Meter Abstand
  • Flora und Fauna eigene Abstände
  • Beseitigungsanspruch bei Verschattung

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