Wohnwirtschaftlicher Zweck (Wiki, Definition): Vergabe von Baudarlehen

Wohnwirtschaftliche Zwecke – Als Wohnwirtschaftliche Zwecke, oder auch Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen oder Wohnwirtschaftliche Verwendung genannt, werden Gegebenheiten bezeichnet, die bei einem Baudarlehen angeben, für was dieses verwendet wird. Ein Baudarlehen darf nur für bestimmte, aber dennoch vielfältige Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für eine Renovierung oder ein Hauskauf.

Zu den Wohnwirtschaftlichen Zwecken zählen:

  • Kauf oder Neubau von Immobilien
  • Erwerb eines Grundstücks als Bauland
  • Erwerb von Erbbaurecht 
  • Erwerb von dauerhafter Wohnraumnutzung
  • Modernisierung und Sanierung von Immobilien

Lesen Sie mehr zu den Themen Einliegerwohnung, Bausparvertrag und Vollfinanzierung.

Wohnwirtschaftlicher Zweck zusammengefasst

Hier nochmal alles zum Wohnwirtschaftlichen Zweck in Kürze:

  • Baudarlehen werden nur unter Bedingung von Wohnwirtschaftlichen Zweck vergeben werden
  • Wohnwirtschaftlicher Zweck bestimmt die Verwendung des Baudarlehens wie z.B. Bausparvertrag

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