Wohnungsvermittlungsgesetz (Wiki, Definition): Wer darf den Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume vermitteln?
Wohnungsvermittlungsgesetz – das Wohnungsvermittlungsgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Regelung der Vermittlung von Wohnungen. Es regelt die Vermittlung von Verträgen durch Immobilienmakler und bildet Grenzen für das Handeln des Maklers. Außerdem macht das Gesetz Vorgaben zur Höhe der Umsatzbeteiligung bzw. Provision des Maklers und zur Zulässigkeit dieser. Auch Formvorschriften für Wohnungsangebote werden geregelt.
Lesen Sie hier die Definitionen der Begriffe Umsatzbeteiligung und Provision.
Wohnungsvermittlungsgesetz im Überblick
Der Begriff Wohnungsvermittlungsgesetz schnell und einfach erklärt:
- Gesetz zur Wohnungsvermittlung
- regelt Tätigkeiten der Makler
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