Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten? Schnell erklärt – Kostenverteilung WEG
Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten? In einer WEG fallen regelmäßig Kosten an, egal ob für Wasser, Strom oder kleinere Reparaturen an der Heizungsanlage – Sie als Eigentümer müssen sich immer an den Kosten beteiligen. Einige der Kosten lassen sich bequem auf Ihren Mieter umlegen, andere wiederum nicht. Welche Kosten müssen Sie also selbst übernehmen? Was nicht umlagefähige Kosten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag! Zurück zur Übersicht: Kostenverteilung WEG: Häufige Fragen.
Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten?
Kosten der Immobilie, die einmalig anfallen oder nicht direkt mit dem Mieter in Verbindung gebracht werden können, nennt man nicht umlagefähige Kosten. Diese dürfen Sie nicht auf Ihren Mieter übertragen und müssen anteilhaft dafür selbst aufkommen.
Nicht umlagefähige Nebenkosten = Kosten, die nicht auf Mieter übertragen werden dürfen.
Die Betriebskostenverordnung gibt Aufschluss darüber, welche Nebenkosten Sie auf Ihren Mieter umlegen können. Welche Kosten das sind, schauen wir uns nun an.
Nicht umlagefähige Betriebskosten
Die Nicht umlagefähigen Betriebskosten sind alle weiteren Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen, aber dennoch nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen, da sie den Mieter nur indirekt betreffen. Sie zählen also nicht zu den Betriebskosten.
Zu diesen nicht umlagefähigen Kosten zählen:
- Kosten für Hausverwaltung
- Kosten für Instandhaltung
- Instandhaltungsrücklagen / Rücklagen
- Abschreibungen
- Reparaturkosten
- Einmalige Ausgaben
Verwaltungskosten sind Kosten, die für die Verwaltung des Gebäudes sowie des Grundstücks entstehen. Instandhaltungskosten hingegen sind Kosten, die für Reparaturen, oder Modernisierungen anfallen. Dazu zählen auch die Kosten für bauliche Maßnahmen, wenn diese ergriffen werden müssen.
Einmalige Kosten dürfen auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wenn die WEG sich entscheidet, den Garten neu zu gestalten, müssen dies die Eigentümer zahlen, nicht Ihre Mieter.
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In jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fallen Kosten an, sei es für Ihr eigenes Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum. Diese Kosten werden nach dem sogenannten gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt. Allerdings ist dieser Verteilungsschlüssel je nach WEG ungerecht gehandhabt und muss auf der Eigentümerversammlung geändert werden. Alles, was Sie über die Kostenverteilung in einer WEG wissen müssen und inwiefern sich diese Verteilung ändern lässt, erfahren Sie hier.
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