Vollgutachten (Wiki, Definition): Verkehrswertgutachten für Behörden & Gericht

Vollgutachten (Bedeutung) – Von Vollgutachten spricht man in der Immobilienbewertung. Immer dann, wenn Sie den Wert einer Immobilie gegenüber Behörden oder Gerichten nachweisen wollen, benötigen Sie ein solches Verkehrswertgutachten (Vollgutachten). Ein solches Vollgutachten erstellen Sie am besten mit einem freien und öffentlich bestellten Gutachter.

Der Umfang eines solchen Vollgutachtens kann bis zu 30 Seiten betragen, bei einer Anfertigungszeit von bis zu einem Monat. Die Kosten liegen bei mindestens 1.000 Euro und gehen in Normalfall bis zu 3.000 Euro hoch, je nach Komplexität (Beispiel: Eigentumswohnung bis Hotelimmobilie).

Im Vergleich zu einem „einfachen“ Wertgutachten (auch Kurzgutachten), liegt der Vorteil eines Vollgutachtens darin, dass dies auch von Ämtern und Gerichten anerkannt wird. Beispiele wären Erbstreitigkeiten in der Erbengemeinschaft oder auch Scheidungsfälle.

Für den Verkauf einer Immobilie, genügt im Regelfall ein „einfaches“ Wertgutachten.

Vollgutachten schnell erklärt

  • Aufwendigste Gutachten Form für Immobilien
  • Erstellung idealerweise durch freie, öffentlich bestellte Gutachter
  • Umfang: Bis zu 30 Seiten
  • Anfertigung: Bis zu 1 Monat
  • Kosten: 1.500 – 3.000 Euro

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