Kurzgutachten (Wiki, Definition): Ermittlung vom aktuellen Marktwert einer Immobilie

Kurzgutachten - Wenn Immobilien bewertet werden und diese Wertermittlung nicht für Behörden oder das Gericht benötigt wird, genügt ein Kurzgutachten (auch "einfaches" Wertgutachten). Typische Fälle wären: Sie wollen den aktuellen Wert (Verkehrswert) Ihrer Immobilie erfahren oder Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und einen realistischen Angebotspreis bestimmen. Solche Kurzgutachten erstellen Sachverständige, Personen mit Branchenerfahrung, zum Beispiel Immobilienmakler oder auch Architekten.

Sollten Sie ein Wertgutachten benötigen, dass auch bei Behörden und Gericht anerkannt wird (Erbe, Scheidung, Nachlass...), beauftragen Sie ein Vollgutachten (auch Verkehrswertgutachten) bei einem freien, öffentlich bestellten Gutachter.

"Einfaches" Wertgutachten schnell erklärt

Das "einfache" Wertgutachten schnell erklärt:

  • Ziel: Verkehrswertermittlung (Immobilienbewertung)
  • Erstellung durch Sachverständigen (kein bestellter Gutachter)
  • Sachverständiger aus der Immobilien Branche, Beispiel: Makler
  • Wertgutachten in mündlicher Form
  • Umfang wenn schriftlich: Maximal 1, 2 Seiten
  • Kosten: 500 - 1.000 Euro

Solch ein einfaches Wertgutachten hilft im späteren Verkaufsprozess, zur Orientierung und in den Verhandlungen.

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