Unbedenklichkeitsbescheinigung (Wiki, Definition): Grundbuch, Finanzamt, Eintragung

Unbedenklichkeitsbescheinigung – Der Käufer eines Grundstücks wird erst in das Grundbuch eingetragen, wenn er vorlegt, dass er die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt gezahlt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von Ihrem Finanzamt ausgestellt und sie bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf, durch den Käufer.

Es ist zwar nicht zwingend nötig für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, allerdings sind die Grundbuchämter angewiesen, das Eigentum im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umzuschreiben, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt.

Unbedenklichkeitsbescheinigung in kurz

Lesen Sie hier die wichtigsten Merkmale zum Begriff Unbedenklichkeitsbescheinigung:

  • Bestätigung vom Finanzamt über die vollständig gezahlte Grunderwerbsteuer
  • nicht zwingend erforderlich

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