Hammerschlagsrecht (Wiki, Definition): Reparatur & Instandhaltung
Hammerschlagrecht – Als Grundstückbesitzer haben Sie, durch das Hammerschlagsrecht die Befugnis, für Arbeiten und Instandhaltungen an ihrem Eigentum, das Nachbarsgrundstück zu betreten. Es kann vorkommen, dass Arbeiten vom eigenen Grundstück mit hohen technischen oder kostspieligen Umständen verbunden ist, oder erst gar nicht möglich sind. Aus dieser Situation entstand das Hammerschlagsrecht. Ergänzt wird das Hammerschlagsrecht durch […]










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