Hammerschlagsrecht (Wiki, Definition): Reparatur & Instandhaltung
Hammerschlagrecht - Als Grundstückbesitzer haben Sie, durch das Hammerschlagsrecht die Befugnis, für Arbeiten und Instandhaltungen an ihrem Eigentum, das Nachbarsgrundstück zu betreten. Es kann vorkommen, dass Arbeiten vom eigenen Grundstück mit hohen technischen oder kostspieligen Umständen verbunden ist, oder erst gar nicht möglich sind. Aus dieser Situation entstand das Hammerschlagsrecht. Ergänzt wird das Hammerschlagsrecht durch das Leiterrecht. Dieses besagt, dass Sie für das Ausüben der Reparaturarbeiten auch Leitern oder Gerüste auf dem benachbarten Grundstück aufstellen dürfen. Auch das Lagern baunotwendiger Materiellen auf dem Nachbarsgrundstück wird hierdurch geregelt.
Lesen Sie hier weitere Definitionen zu Neutralitätspflicht, Grundstück und Ertragswertverfahren.
Hammerschlagsrecht zusammengefasst
Hier erfährst du nochmal alles in Kürze zum Thema Hammerschlagsrecht:
- Nachbarsgrundstücknutzung bei Bauarbeiten
- bei Arbeiten die schwer vom eigenen Grundstück aus funktionieren
- ergänzt durch das Leiterrecht
- Befugnis Gerüste oder Leitern aufzustellen
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