Räum- und Streupflicht (Wiki, Definition): Wer? Wann? Wo?
Räum- und Streupflicht - Sicherheit und Schutz auf dem eigenen Grundstück ist Pflicht. Deshalb haben Eigentümer grundsätzlich die Verpflichtung Schnee, Glätte, Laub, aber auch Unrat von den Wegen auf dem eigenen Privatgrundstück zu räumen oder auch zu streuen (Glätte / Schnee). Durch diese Sorgfalt der Eigentümer, sollen Unfälle dritter Personen, die das eigene Grundstück betreten verhindert werden.
Räum- und Streupflicht kurz erklärt
- Räumung, Streuung (Glätte) von Wegen
- Verpflichtet für Eigentümer, Vermieter
- Schutz fremder Personen
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