Winterräumpflicht (Wiki, Definition): Pflicht zum Schneeräumen

Winterräumpflicht – Wenn man ein eigenes Grundstück besitzt, ist man dazu verpflichtet, Gehwege und Bürgersteige bei Schnee oder Glatteis zu räumen und zu streuen. Die Städte und Gemeinden haben die Pflicht zum Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen oft auf die Hauseigentümer übertragen. Eine konkrete Uhrzeit für die Schneeräumpflicht gibt es nicht, allerdings in der Regel zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.

Lesen Sie hier mehr zu Schneeräumpflicht, bebautes Grundstück und Mieter.

Winterräumpflicht Definition

Der Begriff Winterräumpflicht in Kürze:

  • Verpflichtet Gehwege und Bürgersteige begehbar zu machen
  • Haftung bei Schäden
  • In der Regel von 7 Uhr – 20 Uhr

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