Abnahme einer Immobilie (Wiki, Definition): Sondereigentum & Wohnanlage
Abnahme einer Immobilie – Die Abnahme einer Immobilie erfolgt üblicherweise vom Auftraggeber selbst dann, wenn das Gebäude, wie im Vertrag festgehalten, fertiggestellt ist und keine wesentlichen Mängel erkennbar oder Restarbeiten zu machen sind. Bei Eigentumswohnungen verhält es sich anders. Bei der Abnahme von Sondereigentum sollten Sie als Käufer beachten, dass die Wohnung nicht bei der […]










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