Vollmacht (Wiki, Definition)
Vollmacht- Unter dem Begriff versteht man einer Erklärung, die erteilt wird, um einer anderen Person das Recht gibt, in seinem Namen zu handeln. Diese Person nennt man dann Bevollmächtigter. Der Bevollmächtigte kann dann in Ihrem Namen Aufgaben erledigen oder Sie zu vertreten. Eine Vollmacht kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Außerdem gibt es […]
