Nebenabreden Kaufvertrag (Wiki, Definition): Vereinbarungen neben Geschäftsinhalten
Nebenabreden – Nebenabreden sind Vereinbarungen in einem Vertrag, die sich nicht auf die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags beziehen. Bei einem Immobilienkaufvertrag können sich die Nebenabreden beispielsweise auf die Schlüsselübergabe oder Übernahme des Mobiliars beziehen.
Damit eine Nebenabrede rechtskräftig ist, bedarf sie der Schriftform oder der öffentlichen Beurkundung. Erfüllt eine Nebenabrede nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form ist im Zweifel das ganze Rechtsgeschäft nichtig (§139 BGB). Das bedeutet, dass ein Immobilienkaufvertrag mit unzulässigen Nebenabreden in vollem Umfang ungültig ist.
Ungültige Nebenabreden im Kaufvertrag sind beispielsweise:
- Kaufpreisabreden / „falsch“ beurkundete Kaufpreise
- Nebenabreden über Einrichtungsgegenstände
Lesen Sie hier mehr zu Kaufvertrag, Mehrerlösklausel und Offenbarungspflicht.
Nebenabreden im Überblick
Die wichtigsten Aspekte von Nebenabreden zusammengefasst:
- Vereinbarungen neben den vertragswesentlichen Geschäftseigenschaften
- bei Immobilienverkäufen: bedarf Schriftform oder öffentlicher Beurkundung
- andernfalls ist der gesamte Vertrag nichtig
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