Lastenwechsel (Wiki, Definition)

Lastenwechsel - Bezahlt der Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis, geht der Besitz an der Immobilie auf ihn über. Besitzübergang bedeutet den Übergang von Nutzen und Lasten. Lasten können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur sein. Nutzen bedeutet, dass der Erwerber als neuer Eigentümer die Immobilie für eigene Zwecke nutzen kann. Zu den Lasten gehört jede Zahlungsverpflichtung, die sich aufgrund des Eigentums an der Immobilie ergibt.

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Lastenwechsel kurz erklärt

  • Besitzübergang heißt Übergang von Nutzen und Lasten
  • Zur Last gehört die Zahlungsverpflichtung

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