Öffentliche Lasten Definition: Abgaben für Immobilien

Öffentliche Lasten – Abgaben für eine Immobilie bzw. ein Grundstück, die jeder Eigentümer zahlen muss bei der Inanspruchnahme. Öffentliche Lasten sind zum Beispiel die Müllabfuhr oder die Straßenreinigung. Öffentliche Lasten werden nicht ins Grundbuch eingetragen.

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Öffentliche Lasten im Überblick

Das sind die wichtigsten Merkmale der öffentlichen Lasten:

  • abgaben für eine Immobilie
  • Beispiel: Müllabfuhr oder Straßenreinigung
  • nicht im Grundbuch

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