Besitzübergang (Wiki, Definition): Übergabe der Besitzrechte an den Käufer

Besitzübergang – Wenn bei einem Immobilienverkauf die Besitzrechte an den Käufer abgeben werden, die Immobilie also offiziell dem Käufer gehört und dieser anfangen kann die Immobilie für seine Zwecke zu nutzen, spricht man von einem Besitzübergang. Dadurch werden auch die wirtschaftliche Gefahr, die Nutzungen, die Lasten und die Verkehrspflicht auf den neuen Immobilienbesitzer übertragen.

Wann die Besitzübergabe stattfindet wird im notariell beglaubigten Kaufvertrag festgelegt. Bevor die Besitzübergabe stattfinden kann, muss der Käufer alle im Vertrag festgesetzten Bedingungen erfüllen können: Ablösung im Grundbuch eigetragener Grundschulden, Verzicht der Gemeinde auf das Grundrecht, Erfüllung der vertraglichen Pflichten wozu auch die Zahlung des Kaufpreises gehört.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Eigentum, Alleineigentum und Erbe.

Besitzübergang im Überblick

Diese Merkmale machen eine Besitzübergabe aus:

  • alle Besitzrechte an der Immobilie werden an den Käufer übergeben
  • auch alle wirtschaftlichen Pflichten werden an den Käufer übertragen
  • vor der Besitzübergabe muss der Käufer alle im Kaufvertrag festgesetzten Bedingungen erfüllen

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