Keine Grundbucheintragung in der Ehe: Wohnrecht & Zugewinnausgleich – Nachteile bei Versäumnis

Keine Grundbucheintragung in der Ehe - Wenn die Ehe beim Hauskauf noch intakt ist, lassen viele Eigentümer ihren Partner nicht in das Grundbuch mit eintragen. Sollte es allerdings zu einer Scheidung kommen, kann das ein Problem werden. Nur der eingetragene Partner gilt auch als Eigentümer, berichtet Focus Online nun. Was Sie deshalb beachten sollten, das erfahren Sie hier!

Scheidung: Wohnrecht während der Trennungszeit

Bei einer Scheidung gehört die Immobilie dem Partner, der im Grundbuch eingetragen ist. In den meisten Fällen kann der Andere in der Immobilie während der Trennungszeit wohnen. Das muss allerdings ein Gericht entscheiden.

Begünstigt wird dies dadurch, wenn die sich Scheidenden gemeinsame Kinder haben. Sollte sich nicht schnell genug eine bezahlbare, kinderfreundliche Immobilie finden, dann darf der Partner in der gemeinsam gekauften Immobilie wohnen bleiben. Dafür spricht das Gericht dann ein Wohnrecht aus.

Diese Regelungen gelten bei einer Scheidung:

  • Immobile gehört Partner mit Grundbucheintrag
  • Wohnrecht gilt für Anderen in der Trennungszeit
  • Gericht entscheidet öfter dafür bei gemeinsamen Kindern

Zugewinnausgleich: Geld statt Immobilie

Zusätzlich steht der Partner ohne Grundbucheintrag auch nicht komplett ohne da. Dieser kann vom Zugewinnausgleich profitieren. Dazu zählen Immobilien, die während der Ehe gebaut, gekauft oder saniert wurden.

Das sollten Sie beim Zugewinnausgleich beachten:

  • Davon kann der Partner ohne Grundbucheintrag profitieren
  • Gilt für Immobilen: Während der Ehe gekauft, gebaut & saniert

Tipps zum Zugewinnausgleich

Wie der Zugewinnausgleich funktioniert, erfahren Sie hier:

Erst einmal geht es um den Wert der Immobilie. Beispielhaft beträgt dieser bei der Trennung 500.000 Euro. Wenn nun der Ehemann, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, sein Vermögen in der Zeit des Besitzes um 50.000 Euro erhöhen konnte, dann beträgt der Zugewinn 450.000 Euro. Um diesen berechnen zu können, sollten Sie die Steigerung des Vermögens vom Wert des Hauses abziehen. Der Anspruch des Ehemanns beträgt dann die Hälfte, also in unserem Beispiel 225.000 Euro.

Hier die Funktionsweise des Zugewinnausgleichs und der Beispielrechnung auf einen Blick:

  • Wichtig: Wert der Immobilie & Vermögensaufbau des nicht Grundbuch-Partners
  • Berechnung Zugewinn: Wert der Immobilie - Erhöhung des Vermögens
  • Ehepartner ohne Grundbucheintrag hat Anspruch auf Hälfte vom Zugewinn

Beispielrechnung

  • Wert der Immobilie: 500.000 Euro
  • Erhöhung des Vermögens: 50.000 Euro
  • Zugewinn gesamt: 450.000 Euro
  • Anspruch des Partners: 225.000 Euro

Formel zur Berechnung:

(500.000€ - 50.000€) / 2 = 225.000€

Intakte Ehe: Verkaufsrecht beim Partner

Auch darf bei einer noch intakten Ehe der Partner, der im Grundbuch eingetragen ist, die Immobilie ohne Zustimmung des Anderen verkaufen. Wenn dieser nicht im Grundbuch steht, hat er kein Mitspracherecht.

Darauf sollten Sie auch bei einer intakten Ehe achten:

  • Partner mit Grundbucheintrag darf ohne Zustimmung verkaufen
  • Anderer Partner ohne Eintrag hat dabei kein Mitspracherecht

Ehen in der DDR: Ausnahmen beim Eigentum

Besonders sind Ehen, die noch nach dem Recht der DDR geschlossen wurden. Hier wurden alle Sachen, die während der Ehe gekauft wurden, zu Eigentum von beiden Partnern.

Dies gilt allerdings nicht für Immobilien, die vor der Heirat gekauft, geschenkt oder geerbt wurden. Dann ist Sie das Alleineigentum des Partners. Wenn bei dem Haus während der Ehe ein Ausbau oder eine Modernisierung stattfand, dann ist es auch Alleineigentum. Das gilt auch für Immobilien auf einem Grundstück, das vor der Ehe nur einem Partner gehörte.

Übrigens: Bei der Scheidung einer DDR-Ehe gilt als Stichtag der 03.10.1990 und nicht das eigentliche Hochzeitsdatum.

Darauf sollten Sie achten, wenn die Ehe noch nach dem Recht der DDR geschlossen wurde:

  • Immobilienkauf während der Ehe: Eigentum von beiden Partnern
  • Gilt nicht für: vor der Ehe gekaufte, geerbte & geschenkte Immobilien
  • Während der Ehe: Ausbau oder Modernisierung? Alleineigentum