Jahresreinertrag (Wiki, Definition): Jahresrohertrag abzüglich nicht umlagefähiger Nebenkosten

Jahresreinertrag – Bei dem Jahresreinertrag einer vermieteten Immobilie handelt es sich um die jährlichen Einnahmen der Nettokaltmiete durch den Mieter (auch Jahresrohertrag genannt) abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Dazu gehören Instandhaltungskosten, so wie die Verwaltungskosten. Auch Mietausfallwagnisse und Abschreibungen werden für die Berechnung des Jahresreinertrags abgezogen.

Der Jahresreinertrag wird für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Liegenschaft herangezogen und ist neben dem Jahresrohertrag eine wichtige Berechnungsgröße für den Ertragswert. Somit ist für den Eigentümer der Immobilie der Jahresreinertrag ein ausschlaggebender Faktor, wenn es um die Bewertung der Rentabilität des Objekts geht.

Lesen Sie hier mehr zu Mietrendite, Bruttomiete und Mietvertrag.

Jahresreinertrag kurz zusammengefasst

Alles Wichtige zum Jahresreinertrag auf einen Blick:

  • Jahresrohertrag abzüglich nicht umlagefähige Nebenkosten
  • wird zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit herangezogen
  • Berechnungsgröße für Ertragswert

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