Haftpflichtversicherung (Wiki, Definition): Schadensversicherung und Rechtsschutz

Haftpflichtversicherung - Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadensversicherung. Werden an den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche Dritter erhoben, fängt die Haftpflichtversicherung die Kosten auf. Wichtig ist dabei, dass der Schaden von dem Versicherungsnehmer versehentlich verursacht wurde.

Auch Schadensersatzansprüche, die unbegründet sind, werden von der Haftpflichtversicherung abgewehrt. Im Fall eines Rechtstreits übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten und stellt somit einen passiven Rechtsschutz dar.

Hier einige Kosten, die die Haftpflichtversicherung übernimmt:

  • Kosten für den Ersatz oder die Wiederherstellung eines beschädigten Gegenstandes
  • Kosten für Folgeschäden
  • Kosten für die Behandlung von verletzten Personen

Lesen Sie hier mehr zu Elementarschadenversicherung, Hausratversicherung und Feuerversicherung.

Haftpflichtversicherung im Überblick

Der Begriff Haftpflichtversicherung schnell und einfach erklärt:

  • Schadensversicherung
  • übernimmt Kosten bei Schadensersatzansprüchen
  • passiver Rechtsschutz bei unbegründeten Schadensersatzansprüchen

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