Glasversicherung (Wiki, Definition): Glasbruch – Was jetzt?!

Glasversicherung – Eine eigenständige Sachversicherung, die Sie in Verbindung mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abschließen können. Sie wohnen in einer Wohnung oder einem Haus, indem es besonders viel Glas gibt? Oder Ihnen gehört eine solche Immobilie? Dann sollten Sie auf jeden Fall über eine Glasversicherung zweimal nachdenken. Die Versicherung greift allerdings meist nur bei Glasbruch. Kratzer, Schrammen, Absplitterungen und Trübung sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Genauso wie Hohlglas, Vasen, Lampen, Trinkgläser und anderes Glasgeschirr. Bei einer Glasversicherung können Sie mit etwa 25-50 Euro zusätzlich zur Hausratsversicherung rechnen.

Hier noch weitere Definitionen zu Fenster, Versicherung und Hausratsversicherung.

Glasversicherung kurz erklärt

Hier bekommen Sie einen Überblick über den Begriff Glasversicherung:

  • eigenständige Sachversicherung
  • zusammen mit Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abschließen
  • schützt vor Kosten, die durch Glasbruch entstehen

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