Geschäftseigenschaften (Wiki, Definition): Vertragsgrundsätze und Mindestinhalt

Geschäftseigenschaften - Der juristische Fachbegriff der wesentlichen Geschäftseigenschaften (auch "essentialia negotii" genannt), bezeichnet die notwendigen Mindestinhalte, die ein Vertrag vorweisen muss, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt. Es handelt sich bei den Geschäftseigenschaften also um Vertragsgrundsätze. In der Immobilienbranche sind die Vertragsgrundsätze von zwei Verträgen relevant - 1. der Kaufvertrag und 2. der Mietvertrag.

Lesen Sie hier weitere Definitionen zu Kaufvertrag & Mietvertrag.

Geschäftseigenschaften im Überblick

Der Begriff Geschäftseigenschaften zusammengefasst:

  • Mindestinhalt
  • Leistung / Gegenleistung
  • Vertragsparteien

Im Folgenden wird näher auf die Mindestinhalte der beiden Verträge eingegangen.

Mindestinhalte des Kaufvertrags

Welche Geschäftseigenschaften muss ein Kaufvertrag haben? Ein Kaufvertrag nach §433 BGB muss zumindest Informationen enthalten über:

  • Name Käufer/Verkäufer
  • Bezeichnung Kaufsache
  • Kaufpreis der Kaufsache

Mindestinhalte des Mietvertrags

Welche Geschäftseigenschaften muss ein Mietvertrag haben? Bei einem Mietvertrag sind die notwendigen Geschäftseigenschaften:

  • Name Mieter/Vermieter
  • die Mietsache
  • Höhe der Miete
  • (Darlehen: Höhe Geldbetrag)

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