Geschäftseigenschaften (Wiki, Definition): Vertragsgrundsätze und Mindestinhalt
Geschäftseigenschaften – Der juristische Fachbegriff der wesentlichen Geschäftseigenschaften (auch “essentialia negotii” genannt), bezeichnet die notwendigen Mindestinhalte, die ein Vertrag haben muss, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt. Es handelt sich um die Vertragsgrundsätze.
Lesen Sie hier weitere Definitionen von notarieller Beurkundung und Immobilie.
Geschäftseigenschaften im Überblick
Der Begriff Geschäftseigenschaften zusammengefasst:
- Mindestinhalt
- Leistung / Gegenleistung
- Vertragsparteien
Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag
Beispiel: Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag nach §433 BGB muss zumindest Informationen enthalten über:
- Name Käufer/Verkäufer
- Bezeichnung Kaufsache
- Kaufpreis der Kaufsache
Beispiel: Mietvertrag
Bei einem Mietvertrag sind die notwendigen Geschäftseigenschaften:
- Name Mieter/Vermieter
- die Mietsache
- Höhe der Miete
- (Darlehen: Höhe Geldbetrag)
Immobilien Wiki
1.000+ Fachbegriffe für Immobilien Einsteiger! Lernen, Wissen aufbauen, erste Wohnung kaufen, der erste Schritt zum Immobilien Investor. Alle Fachbegriffe und Definitionen finden Sie jetzt im Immobilien-Erfahrung.de