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Geschäftseigenschaften (Wiki, Definition): Vertragsgrundsätze und Mindestinhalt

Geschäftseigenschaften – Der juristische Fachbegriff der wesentlichen Geschäftseigenschaften (auch “essentialia negotii” genannt), bezeichnet die notwendigen Mindestinhalte, die ein Vertrag haben muss, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt. Es handelt sich um die Vertragsgrundsätze.

Lesen Sie hier weitere Definitionen von notarieller Beurkundung und Immobilie.

Geschäftseigenschaften im Überblick

Der Begriff Geschäftseigenschaften zusammengefasst:

  • Mindestinhalt
  • Leistung / Gegenleistung
  • Vertragsparteien

Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag

Beispiel: Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag nach §433 BGB muss zumindest Informationen enthalten über:

  • Name Käufer/Verkäufer
  • Bezeichnung Kaufsache
  • Kaufpreis der Kaufsache

Beispiel: Mietvertrag

Bei einem Mietvertrag sind die notwendigen Geschäftseigenschaften:

  • Name Mieter/Vermieter
  • die Mietsache
  • Höhe der Miete
  • (Darlehen: Höhe Geldbetrag)

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